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Nach Urteil des Landgerichts Wuppertal: Bernhard Günther hofft auf Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen zweiten Täter / 12 Jahre Haft für Säureattentäter

Wuppertal (ots) –

Das Landgericht Wuppertal hat einen der beiden Täter des Säureanschlags auf den Energiemanager Dr. Bernhard Günther zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Damit ging das Gericht an die oberste Grenze des Strafbaren. Der Vorsitzende Richter Holger Jung in der Urteilsbegründung: „Die Tat ist an Rohheit und Menschenverachtung nicht zu überbieten“. Bernhard Günther, der als Nebenkläger in dem Prozess gegen den aus Belgien stammenden Täter T. auftrat, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und dankte dem Gericht für die sorgsame und faire Aufarbeitung der Tat. Gleichzeitig äußerte er auch den Wunsch, dass die aus der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse nun auch zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den zweiten mutmaßlichen Täter, der Mittelsmänner und des eigentlichen Auftraggebers der Tat führen.

Bernhard Günther zu dem Urteil: „Das Gericht hat die Schuld des Angeklagten festgestellt und ihn folgerichtig verurteilt. Auch wenn ich es fachlich nicht abschließend beurteilen kann, halte ich das verhängte Strafmaß für gerechtfertigt.“

„Der Angeklagte hat leider kein Geständnis abgelegt. Durch seine Einlassungen während der Hauptverhandlung hat er immerhin genügend Hinweise auf seinen Mittäter und die Mittelsmänner geliefert, die sich noch in Freiheit befinden. Das sollte den Ermittlungsbehörden Anlass geben, um die Ermittlungen gegen den zweiten Täter und auch die Mittelsmänner wieder aufzunehmen.“

„Ich werde jedenfalls weiterhin beharrlich alles dafür tun, dass eines Tages auch die Mittelsmänner und der Auftraggeber dieser Tat eines Tages vor Gericht stehen. Das Urteil heute war ein wichtiger Meilenstein auf einem langen Weg, den wir noch gehen müssen, um alle für die Tat verantwortlichen Personen, insbesondere den Auftraggeber, ins Gefängnis zu bringen.“

Rechtsanwalt Martin Meinberg, der Bernhard Günther als Nebenkläger vor Gericht vertrat, zeigte sich zufrieden mit der Arbeit des Gerichts. „Das Gericht hat akribisch gearbeitet und die Beweise und Indizien für die Schuld des Täters zutreffen gewürdigt. Das Gericht hat, während der Hauptverhandlung für alle Beteiligten transparent verhandelt und hat nicht mit notwendigen Korrekturen und rechtlichen Hinweisen gespart.“

„Dass der Angeklagte seine Beteiligung an der Tat bestritten hat, ist sein gutes Recht. Seine Einlassung war wenig glaubhaft. Der Mittäter ist meiner Auffassung nach während der Hauptverhandlung identifizierbarer geworden. Insoweit hoffe ich, dass die Staatsanwaltschaft darauf reagieren wird.“

Der Vorsitzende Richter Jung beschrieb das Verfahren als ein „ungewöhnliches Verfahren, das zeigte, was Menschen anderen Menschen antun können. Das Opfer musste nach der ersten Einstellung der Ermittlungen von sich aus die Initiative ergreifen und eine Infrastruktur schaffen, um neue Erkenntnisse zu den Täter zu erlangen.“

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