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TÜV SÜD: Sicherer Badespaß für die ganze Familie

München (ots) –

Für viele Kinder und Erwachsene ist ein Badeausflug ohne Schwimmtiere, Wasserbälle oder Luftmatratzen nur halb so schön. Die Auswahl an aufblasbaren Badeartikeln nimmt von Jahr zu Jahr zu, so dass auf heimischen Gewässern immer häufiger tropische Inseln, Eisschollen oder große Delfine zu sichten sind. Produktexperten von TÜV SÜD erklären, worauf bei den Prüfungen dieser Produkte besonders geachtet wird und gibt Tipps zu Kauf und Nutzung.

Sobald die Temperaturen in sommerliche Höhen steigen, sind auf Seen und Flüssen wieder viele Erwachsene und Kinder mit unterschiedlichsten aufblasbaren Badeartikeln unterwegs. Dazu gehören Luftmatratzen, Stand-up-Paddle-Boards, Schwimmtiere oder Schlauchboote. Beim Kauf sollten alle Wasserratten auf das TÜV SÜD-Oktagon und das GS-Zeichen achten, empfiehlt TÜV SÜD-Experte Michael Rann.

Dabei gilt es auch unbedingt, auf die Packungshinweise zu achten. So sollten beispielsweise Schwimmtiere, wie aktuell Flamingos, Einhörner oder ganze Palmeninseln, ab einer Höhe von über einem Meter nur in Schwimmbecken oder Pools benutzt werden. „Durch die Höhe des aufblasbaren Schwimmteils besteht die Gefahr des Abtreibens durch Winddrift. Am Meer, Flüssen oder großen Seen kann dies bei ablandigem Wind und Strömung sehr gefährlich werden“, so Michael Rann. Solche Produkte müssen die relevanten Anforderungen der Normen DIN EN 71-1 (Spielzeug-Richtlinie) und DIN EN ISO 25649 (Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser) erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.

Auf der Verpackung ist meist vermerkt, ab welchem Alter eine Benutzung empfohlen wird und für welches Gewicht der Artikel geeignet ist. Grundsätzlich muss ein aufblasbares Wasserspielgerät mindestens zwei getrennte Kammern haben. Verliert ein Teil Luft, so bietet eine zweite Kammer noch Auftrieb. Im Notfall ist also ein Restauftrieb vorhanden, um sich über Wasser halten zu können.

Ebenso geprüft werden das Material oder auch die praktische Verwendbarkeit. Piktogramme als Sicherheitshinweise „Nur für Schwimmer“ oder „Kein Schutz gegen Ertrinken“ sollten von den Verbrauchern ernst genommen werden. In jedem Fall sollten Nichtschwimmer oder Anfänger durch eine Rettungsweste oder ähnliches Equipment gesichert sein.

Auch für aufblasbare Planschbecken hat Experte Michael Rann einige Sicherheitshinweise. Ebener Rasen eignet sich sehr gut als Untergrund – so ist das Planschbecken vor Rissen oder Löchern geschützt, die durch Kiesel oder Steinplatten entstehen können. Je nach Wetter und Benutzungshäufigkeit sollte das Wasser aus hygienischen Gründen entsprechend oft gewechselt oder behandelt werden. Besondere Vorsicht ist mit kleinen Kindern geboten: Auch in niedrigen Gewässern und im Planschbecken dürfen sie nie ohne Aufsicht sein.

Weitere Informationen gibt es unter www.tuvsud.com/ps.

Mehr zum Thema Stand-up-Paddle-Boards unter www.tuvsud.com/de-de/wissenswert/insicht/stand-up-paddle-sup.

Pressekontakt:

Dirk Moser-Delarami
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel.: +49 (0) 89 / 57 91 -15 92
Fax: +49 (0) 89 / 57 91 – 22 69
E-Mail: dirk.moser-delarami@tuvsud.com
Internet: www.tuvsud.com/de

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