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Gewalt gegen Uniformträger: Tipps, wie man als Uniformträger richtig vorsorgt und sich vor hohem Risiko schützt

Braunschweig (ots) –

Uniformträger, wie Polizisten, Feuerwehrleute, Menschen vom Rettungsdienst und dergleichen setzen sich tagtäglich unzähligen Gefahren aus, um uns zu beschützen und uns zu helfen – dabei finden sie sich selbst oft in gefährlichen Situationen wieder. Dass es dabei auch mal zu bleibenden Schäden kommen kann, zeigen unzählige Statistiken.

„Als Beschützer und Helfer der Menschen findet man sich als Uniformträger natürlich täglich in brenzligen Situationen wieder. Dabei darf man nicht vergessen, dass man auch beispielsweise als Polizist oder Feuerwehrangehöriger nicht immer geschützt ist. Der Staat hat einige Lücken gelassen, um die sich Uniformträger dringend kümmern müssen“, erklärt Beamten-Vorsorgeprofi Kolja Schneider. In folgendem Artikel verrät er, wie Uniformträger richtig vorsorgen.

Punkt 1: Der Einkommensschutz

Auch der Beamtenstatus ist kein Allheilmittel. Wenn beispielsweise ein Polizist seinen Beruf aufnimmt, dauert es etwa fünf bis sechs Jahre, ehe er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird. Auch bei der Berufsfeuerwehr muss zunächst eine Ausbildung durchlaufen werden, ehe die Mitarbeiter, den Beamtenstatus erhalten. Bis dahin verfügen sie aber über keinerlei Absicherung. Dennoch gehen die Uniformträger auch in dieser Zeit vollständig ihrem Job nach und sind somit einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Tritt bei ihnen die Dienstunfähigkeit ein, bricht ihnen mitunter ein großer Teil des Nettogehalts weg. Bei der Polizei handelt es sich hierbei um etwa 1.000 oder 2.000 Euro des bisherigen Nettogehalts weg. Eine Lücke, die kaum zu schließen ist. Natürlich besteht dabei die Möglichkeit, dass der Beamte in eine andere Position versetzt wird, er also auch künftig in seiner Besoldungsgruppe bleibt. Doch dieser vermeintliche Schutz ist trügerisch – denn nicht immer sind freie Posten verfügbar, um eine Versetzung zu gewährleisten.

Punkt 2: Versicherungen für das Dienstverhältnis

Sicherlich verfügt der Uniformträger während des Dienstverhältnisses über diverse Möglichkeiten der Absicherung. Zu denken wäre an die Diensthaftpflicht- und die Dienstrechtsschutzversicherung. Dabei wird aber übersehen, dass damit in der Regel nur Unfälle gedeckt sind. Missgeschicke, die der Beamte zumindest teilweise mitzuverantworten hat, sind ebenso wie ein fahrlässiges Handeln meist nicht abgesichert.

Es kann also sein, dass der Betroffene hier einen Teil des entstandenen Schadens selbst zu übernehmen hat oder dass er gegenüber seinem Dienstherren sogar zur Leistung eines Schadensersatzes verpflichtet wird – woraus sich ein kaum überschaubares finanzielles Risiko ergeben kann. Übrigens muss es sich dabei gar nicht einmal um schwerwiegende Delikte handeln. Es kann bereits genügen, mit dem Einsatzfahrzeug grundlos eine rote Ampel zu überfahren.

Punkt 3: Die Krankenversicherung

Zudem darf nicht übersehen werden, dass der Uniformträger natürlich auch krank werden kann. Erfahrungsgemäß wird bei der Auswahl der Versicherung aber kaum einmal darauf geachtet, sich für einen individuell passenden Tarif zu entscheiden, der allen persönlichen Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird. Ebenso wird oft darauf verzichtet, eine Anwartschaft zu erwerben, sich also den gegenwärtigen Gesundheitszustand festsetzen zu lassen.

Auch mit Blick auf die Krankenversicherung muss der Uniformträger daher einen Weg finden, mit dem er optimal abgesichert ist – insbesondere für den Fall langwieriger Erkrankungen. Zwar kann im Ernstfall immer noch ein Wechsel in eine andere Tarifgruppe oder sogar in die gesetzliche Krankenversicherung gelingen – mit bestehenden Krankheiten ist es aber schwierig, dort überhaupt angenommen zu werden.

Punkt 4: Die Altersvorsorge

Sorglos blicken viele Uniformträger auch auf die Zeit nach ihrem aktiven Dienst. Hier besteht ein großes Vertrauen in die Pension, die im hohen Lebensalter bezogen wird. Ein nachvollziehbarer Gedanke, immerhin sind viele Pensionäre finanziell bessergestellt als der durchschnittliche Rentner. Auf eine monatliche Summe von rund 71,5 Prozent seines letzten Gehaltes darf der Pensionär hoffen – bei Rentnern liegt der Wert gerade einmal bei etwa 45 Prozent.

Dennoch darf nicht übersehen werden, dass dem Beamten fast 30 Prozent seines bisherigen Lohns fehlen. Demgegenüber können aber die laufenden Kosten – wie für die Krankenversicherung – ansteigen. Umstände, die es zu beachten gilt und die den sorglosen Blick in die vermeintlich abgesicherte Zukunft doch ein wenig trüben können.

Über Kolja Schneider:

Kolja Schneider ist mit Enis Eisfeld Geschäftsführer der Kees Finanzberater GmbH & Co. KG. Sie wissen um die Risiken und Besonderheiten der Menschen, die tagtäglich im öffentlichen Dienst zur Stabilisierung der Gesellschaft beitragen und verstehen sich als Experten für ihre Absicherung. Weitere Informationen unter: https://kees-finanzberater.de/

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