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Jetzt feuchte Häuser und Keller sanieren / Bares Geld sparen mit Mehrwertsteuersenkung & Co.

Köln.Kürten. (ots) – Das neue Konjunkturpaket der Bundesregierung hat die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer umgesetzt. Von 19 auf 16 Prozent ist sie vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 reduziert worden. Eine gute Gelegenheit, zum Beispiel sein Haus in Schuss zu bringen und feuchte Kellerräume trockenlegen zu lassen. Einer Nutzung z. B. als Stauraum, Hobbykeller oder zusätzlicher Wohnraum steht dann nichts mehr im Wege – und der Wert der Immobilie wird gleichzeitig gesteigert. Zusammen mit dem sogenannten „Sanierungs-Bonus“, günstigen Sanierungskrediten vieler Hausbanken und Zuschüssen aus öffentlichen Förderprogrammen lässt sich die reduzierte Mehrwertsteuer so optimal nutzen.

3 Prozent günstiger durch Senkung der Mehrwertsteuer

Um die Konjunktur zu beleben, hat die Bundesregierung zum 1. Juli 2020 die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. „Dadurch ergibt sich auch eine Ersparnis für unsere Kunden“, betont Uwe Neumann, Prokurist des Sanierungsunternehmens ISOTEC. „Alle Arbeiten, die wir bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben und von unseren Kunden abgenommen wurden, werden für sie durch die Senkung der Mehrwertsteuer drei Prozent günstiger.“

1.200 Euro Sanierungsbonus nutzen

Neben diesem Anreiz können Immobilienbesitzer, die ihr Haus von Feuchtschäden befreien lassen, auch den sogenannten „Sanierungs-Bonus“ nutzen. 1.200 Euro Steuerbonus auf Sanierungsleistungen gewährt der Staat den Eigentümern selbstgenutzter Immobilien. Der Sanierungs-Bonus erfasst 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten mit entsprechendem Mehrwertsteueranteil und kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig: Der Sanierungs-Bonus kann sogar zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden – und wird nicht damit verrechnet. „Wir empfehlen, all diese steuerlichen Fragen und die persönliche Anwendbarkeit vor Investitionsentscheidungen immer mit dem eigenen Steuerberater zu besprechen, denn es gibt auch Ausnahme-Regelungen“, so Uwe Neumann.

Günstige Sanierungskredite

Darüber hinaus vergeben Banken und Sparkassen spezielle Sanierungskredite, die an diesen Zweck gebunden sind. Deshalb wird bei der Kreditvergabe die genaue Bestimmung des Darlehens vermerkt. Ein Vorteil dieser Zweckbindung ist, dass Banken diese Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen anbieten als z.B. normale Konsumdarlehen. Auch wenn die Zinssätze für einen Sanierungskredit möglicherweise etwas höher ausfallen als bei einem Baudarlehen, haben sie im Unterschied zu diesen normalerweise keine Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch zur Folge.

Weitere staatliche Förderungen

Nicht zuletzt lässt sich die professionelle Beseitigung von Feuchtschäden oft mit einer sogenannten „energetischen Sanierung“ kombinieren und entsprechend fördern. Systemlösungen wie beispielsweis die ISOTEC-Innendämmung werden von der KfW Bank im Rahmen der Programme 151/152 „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ gefördert. Aber auch Abdichtungsmaßnahmen wie die Horizontalsperre mit Spezialparaffin, Innen- und Außenabdichtung des Kellers werden in einem Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung mitgefördert. Details dazu erhalten Interessenten zum Beispiel unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/

Fazit: die Zeit für Sanierungen am Haus ist aktuell günstig wie lange nicht.

Pressekontakt:

ISOTEC GmbH
Pressesprecher Thomas Bahne
Cliev 21
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