Montag, November 25, 2024
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KÜS: Gasprüfung bei Campmobilen relevant für die Sicherheit / Prüfung ausgesetzt, aber trotzdem wichtig / Versicherungsschutz bei fehlender Prüfung gefährdet

Losheim am See (ots) – Die Händler von Wohnwagen und Wohnmobilen melden derzeit Rekordumsätze. Das Interesse an Campmobilen nimmt rasant zu. In fast all diesen Fahrzeugen ist eine Gasanlage eingebaut. Für diese gibt es eine Prüfung, die auch die Prüfingenieure/-innen der KÜS anbieten.

In seinem Arbeitsblatt G 607 hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. die Kriterien für die Prüfungen von Gasanlagen in Campmobilen festgelegt. Bisher musste diese Prüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Gasanlage besteht in der Regel aus Heizung, Warmwasser, Kühlschrank, Herd und anderen Geräten.

Die Gasprüfung nach G 607 war bislang bei Wohnmobilen Voraussetzung für die Hauptuntersuchung. Bis zum 01.01.2023 ist sie jetzt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur außer Kraft gesetzt. Grund dafür sei eine nicht vorhandene Kalibrierung der Prüfgeräte, die aber laut Qualitätsstandards für die Hauptuntersuchung sein müsse. Außerdem seien viele der Sachkundigen, die die Prüfung durchführten, oft nicht ausreichend qualifiziert.

Die KÜS weist darauf hin, dass die Gasprüfung für die Sicherheit von Wohnmobilen und Campinganhängern auch ohne Verpflichtung wichtig ist. Die dazu berechtigten Prüfingenieure/-innen der KÜS bieten diese Untersuchung auf Nachfrage weiterhin an und stellen den Prüfbescheid dazu aus. Sie haben eine ausführliche Schulung dazu erfahren und sind somit gut gerüstet für diese Aufgabe.

Der Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Flüssiggasanlage sind auch bis zum 01.01.2023 weiterhin innerhalb der Hauptuntersuchung zu beurteilen. Sind bei einem Wohnmobil oder Wohnwagen Teile der Anlage unzulässig, beschädigt, mangelhaft befestigt oder eine Undichtigkeit erkennbar, so muss dies als erheblicher Mangel gewertet werden und zur Verweigerung der HU-Plakette führen. Die Prüfung der Gasanlage nach G 607 ist zwar explizit nicht mehr im Rahmen der Hauptuntersuchung gefordert, aber stellt weiterhin eine sinnvolle Möglichkeit dar, die Betriebssicherheit sicherzustellen. Beim Austausch der Gasanlage oder Teilen davon oder dem Einbau einer neuen Anlage sollte ebenfalls eine aktuell gültige Gasprüfung vorliegen. Eine defekte Gasanlage kann im Übrigen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wird im Falle eines Unfalls keine bestandene Gasprüfung nachgewiesen, so kann dies als grob fahrlässig gelten und der Versicherungsschutz entfallen.

Sowohl für Wohnwagen und Wohnmobile wird auch weiter auf vielen Campingplätzen der Nachweis einer bestandenen Gasanlagenprüfung für den Zugang zum Stellplatz gefordert werden.

Beim Kauf gebrauchter Wohnmobile sollte man den Nachweis der Gasprüfung verlangen. Dies geschieht durch Vorlage des gelben Prüfbescheinigungsheftes und der an der Anlage aufgeklebten Plakette mit Datumsnachweis.

Pressekontakt:

KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

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