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Vertragsstrafe / Grundstücksbesitzer erfüllte sein Bauversprechen nicht

Berlin (ots) – Der Käufer einer Immobilie hatte ein Grundstück erworben. Im
Vertrag verpflichtete er sich, das Anwesen auf die Dauer von 20 Jahren mit einem
Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage und einem Fluchtweg für ein Theater zu
bebauen. Dazu sollte er zweieinhalb Jahre Zeit haben, dann war eine
Vertragsstrafe fällig – 10.000 Euro je angefangenem Monat der
Fristüberschreitung. Weil geraume Zeit nichts geschah, kam eine Summe von mehr
als 700.000 Euro zusammen, die der Betroffene nicht bezahlen wollte. Der
Anspruch schien ihm nicht nur verjährt, sondern auch im Verhältnis zum Kaufpreis
unangemessen. Doch in zwei Instanzen bestätigte die Justiz nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass die Vertragsstrafe bezahlt werden
müsse. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 53/18)

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Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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