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Säuglingsnahrung: die Standards steigen, die Unterschiede bleiben

Frankfurt (ots) – Ab diesem Jahr gelten in der EU neue Regeln für die
Zusammensetzung von Säuglingsnahrung. Experten begrüßen die Weiterentwicklung
der bestehenden Normen. Doch auch in Zukunft gilt: Nicht alle Säuglingsmilchen
sind gleich – auch die neuen EU-Regeln schließen nicht die Lücke zwischen
forschungsbasierten Rezepturen und solchen, die nur die Mindeststandards
erfüllen.

Muttermilch ist für Babys die allerbeste Nahrung. Das steht außer Frage, denn
sie enthält alle wichtigen Nährstoffe in genau der richtigen Menge, die ein Baby
für sein individuelles Wachstum und seine Entwicklung benötigt. Können oder
wollen Mütter nicht oder nicht ausschließlich stillen, müssen sie nach
Rücksprache mit ihrer Hebamme oder dem Kinderarzt auf industriell hergestellte
Säuglingsnahrung zurückgreifen. Deshalb stellt die Europäische Union zu Recht
hohe Anforderungen an Säuglingsnahrung und passt diese immer wieder an den
aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung an.

Was ändert sich im Jahr 2020? Ab Februar gilt eine neue EU-Verordnung, die durch
verpflichtende und optionale Inhaltsstoffe die Zusammensetzung von Anfangs- und
Folgenahrungen reguliert. Für sogenannte HA-Nahrungen, also spezieller
Babynahrung mit hydrolysiertem (aufgespaltenem) Eiweiß, gilt die Verordnung ab
2021.

Unter Forschern und Fachärzten der Kinderheilkunde ist mittlerweile
unumstritten, dass zu viel Protein im Säuglings- und Kleinkindalter
problematisch ist, insbesondere im Hinblick auf ein erhöhtes Übergewichtsrisiko.
Aus diesem Grund wurde der Höchstwert für Eiweiß deutlich gesenkt. Gleichzeitig
hob die EU zum Beispiel den vorgeschriebenen Mindestwert für essentielle
Nährstoffe wie Linolsäure an. Zudem müssen alle Milchnahrungen künftig
Docosahexaensäure (DHA) enthalten – bis dahin war die Zugabe optional und nur
einige wissenschaftlich basierte Milchnahrungen enthielten diesen wichtigen
Inhaltsstoff.

Die EU setzt also bei Mikro- und Makronährstoffen Mindeststandards für alle
Anbieter. Doch es wird auch weiterhin Qualitätsunterschiede geben. Denn die
Verordnung stellt Herstellern frei, optionale Inhaltsstoffe wie die
Omega-6-Fettsäure Arachidonsäure (ARA) hinzuzufügen.

Auch andere auf Basis intensiver Forschung entwickelte Inhaltsstoffe dürfen
hinzugefügt werden – wenn deren Sicherheit wissenschaftlich nachgewiesen sind.
Von dieser Möglichkeit machen die Hersteller forschungsbasierter Folgemilch
Gebrauch. Nicht vorgeschriebene aber von vielen Experten empfohlene
Inhaltsstoffe sind beispielsweise bestimmte Milchsäurebakterien oder humane
Milch-Oligosaccharide (HMOs)).

Sofern Säuglinge nicht gestillt werden, stellte beispielsweise Professor Karl
Zwiauer, Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde an der
Universitätsklinik in St. Pölten (Österreich) bei einem Expertengespräch fest:
„ist es evident, dass Milchen von einem Unternehmen, das Forschung betreibt, zu
bevorzugen sind.“ Können Mütter nicht stillen und sind unsicher bei der
Produktauswahl sind ist es immer ratsam den Kinderarzt zu konsultieren, der
fachliche Auskunft geben kann.

Pressekontakt:

Jennifer Kutschera
Pressesprecherin Milupa Nutricia GmbH
General Secretary, Danone D-A-CH

c/o Milupa Nutricia GmbH, Am Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)69 719 135 – 4710
M.: +49 (0)173 36 90 252
E-Mail: jennifer.kutschera@danone.com

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/132654/4492499
OTS: Milupa Nutricia GmbH

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