Luxemburg (ots) – Im Jahr 2018 erwarben rund 672 300 Personen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union der 27 Mitgliedstaaten (EU), was einen Rückgang gegenüber 700 600 Personen im Jahr 2017 sowie gegenüber 843 900 Personen im Jahr 2016 darstellt. Von der Gesamtzahl der Personen, die 2018 Bürger eines EU-Mitgliedstaats wurden, waren 13% zuvor Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats; bei der Mehrheit der Eingebürgerten handelte es sich hingegen um Bürger von Drittstaaten oder Staatenlose.
Die größte Gruppe, die 2018 die Staatsbürgerschaft des EU-Gastlandes erwarb, waren Staatsbürger Marokkos (67 200 Personen, von denen 84% die Staatsbürgerschaft von Spanien, Italien oder Frankreich erwarben), gefolgt von Staatsbürgern Albaniens (47 400, von denen 97% die Staatsbürgerschaft von Griechenland oder Italien erwarben), der Türkei (28 400, von denen über 59% die deutsche Staatsbürgerschaft erwarben), Brasiliens (23 100, von denen über 76% die italienische oder portugiesische Staatsbürgerschaft erwarben), Rumäniens (21 500, von denen 51% die italienische oder deutsche Staatsbürgerschaft erwarben), Algeriens (18 400, von denen 81% die französische Staatsbürgerschaft erwarben), des Vereinigten Königreichs (16 200, von denen 59% die deutsche oder französische Staatsbürgerschaft erwarben), Syriens (16 000, von denen 66% die schwedische Staatsbürgerschaft erwarben), Russlands (15 800, von denen 31% die deutsche Staatsbürgerschaft erwarben) und der Ukraine (15 400, von denen 55% die Staatsbürgerschaft von Deutschland, Polen oder Italien erwarben).
Rumänen (21 500 Personen), Polen (13 900) und Italiener (8 100) waren die drei größten Gruppen von EU-Bürgern, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben. Diese Daten stammen aus einem von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten Artikel: https://ec.eu ropa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Acquisition_of_citizenship _statistics
Größter relativer Anstieg der Zahl gewährter Staatsbürgerschaften in Luxemburg und Spanien:
Die Anzahl der Personen denen die Staatsangehörigkeit im Jahr 2018 erteilt wurde sank in 14 EU-Mitgliedstaaten. Der stärkste relative Rückgang wurde in folgenden Ländern verzeichnet: Dänemark (von 7 272 Personen im Jahr 2017 auf 2 836 im Jahr 2018 bzw. -61%) und Malta (von 1 973 auf 1 044 bzw. -47%), gefolgt von Tschechien (von 3 480 auf 2 317 bzw. -33%), Litauen (von 187 auf 130 bzw. -30%), Finnland (von 12 219 auf 9 211 bzw. -25%) und Italien (von 146 605 auf 112 523 bzw. -23%).
13 der 27 EU-Mitgliedstaaten erteilten mehr Personen die Staatsangehörigkeiten im Jahr 2018 als im Jahr 2017. Der stärkste relative Anstieg wurde in Luxemburg (von 4 980 Personen auf 6 950 bzw. +40%), Spanien (von 66 498 auf 90 774 bzw. +37%), Slowenien (von 1 563 auf 1 978 bzw. +27%), Ungarn (von 2 787 auf 3 508 bzw. +26%), Kroatien (von 688 auf 853 bzw. +24%) und Polen (von 4 233 auf 5 115 bzw.+21%) registriert.
Höchste Einbürgerungsquote in Schweden:
Die Einbürgerungsquote ist das Verhältnis der Zahl der Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes während eines Jahres erwarben, zur Zahl der Ausländer, die in demselben Land zu Beginn des Jahres ansässig waren. Die höchsten Einbürgerungsquoten wurden 2018 in Schweden (7,2 Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer), Rumänien (5,6) und Portugal (5,1) registriert, gefolgt von Finnland (3,7), Griechenland (3,4), den Niederlanden (2,8) und Belgien (2,6). Am anderen Ende der Skala wiesen folgende EU-Mitgliedstaaten Einbürgerungsquoten von weniger als einer Einbürgerung je 100 ansässige Ausländer auf: Estland und Tschechien (je 0,4), Litauen (0,5), Dänemark und Lettland (je 0,6), Österreich (0,7) sowie die Slowakei (1,0).
Methoden und Definitionen:
Die Daten zum Erwerb der Staatsangehörigkeit werden Eurostat von den nationalen Statistikämtern gemäß Verordnung 862/2007 zwölf Monate nach Ablauf des Referenzzeitraums übermittelt.
Staatsangehörigkeit wird definiert als die juristische Zugehörigkeit eines Bürgers zu einem bestimmten Staat; sie wird durch Geburt, Einbürgerung oder auf einem anderen Weg gemäß den nationalen Rechtsvorschriften erworben. Einbürgerung ist das Verfahren, durch das ein Staat einer Person auf Antrag formal die Staatsangehörigkeit verleiht. Andere Möglichkeiten des Erwerbs der Staatsangehörigkeit betreffen Ehegatten von Staatsangehörigen, Minderjährige, die von Staatsangehörigen adoptiert werden, und im Ausland geborene und ins Land ihrer Vorfahren zurückkehrende Nachkommen von Staatsangehörigen. Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 liefern die Mitgliedstaaten Daten zu „Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats haben und die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats während des Berichtsjahrs erworben haben und die zuvor Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats bzw. staatenlos waren, untergliedert nach Alter und Geschlecht sowie nach der früheren Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen bzw. danach, ob die Person zuvor staatenlos war.“
Die Einbürgerungsquote ist das Verhältnis der Zahl der Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes während eines Jahres erwarben, zur Zahl der Ausländer, die in demselben Land zu Beginn des Jahres ansässig waren. Die „Einbürgerungsquote“ sollte mit Vorsicht verwendet werden, weil der Zähler alle Arten des Erwerbs einer Staatsangehörigkeit und nicht nur die Einbürgerung von im betreffenden Land ansässigen in Frage kommenden Ausländern umfasst; darüber hinaus werden im Nenner alle Ausländer und nicht nur die relevante Bevölkerungsgruppe, d. h. die für eine Einbürgerung in Betracht kommenden Ausländer, berücksichtigt.
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