Mittwoch, Dezember 18, 2024
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Bioethanolwirtschaft: Kein Mehrverbrauch durch Super E10-Benzin

Berlin (ots) – Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die seit Beginn
der Woche von den Mineralölunternehmen vollzogene Preisangleichung zwischen den
Kraftstoffsorten Super und Super E10 weist der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) darauf hin, dass der schon bei Einführung von Super
E10 von einigen Seiten behauptete Mehrverbrauch nicht nachweisbar ist.

Rollenprüfstandtests mit fünf Autos aus verschiedenen Fahrzeugklassen auf
Grundlage des Messverfahrens WLTP haben ergeben, dass der aufgrund des
geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl behauptete
Mehrverbrauch in keinem Fall höher ist als der kostenmäßig geringe Unterschied
von 0,09 Liter auf 100 km. Ein Opel Corsa beispielsweise benötigt mit Super E10
auf 100 km sogar mehr als zwei Prozent weniger Benzin als mit Super.

Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe, bedauert die für Verbraucher
verwirrenden Berichte und Spekulationen über die von den Mineralölunternehmen in
Deutschland vollzogene Preisangleichung von Super E10 an Super: „Die von einigen
Seiten vorgebrachte Erklärung für den bisherigen Preisvorteil von Super E10
aufgrund des geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl und des
daraus angeblich folgenden Mehrverbrauchs entspricht nicht den Tatsachen. Für
die Vergleichstests haben wir gängige und zulassungsstarke Pkw-Modelle der
Automarken BMW, Ford, Opel, Renault und VW aus verschiedenen Fahrzeugklassen
gewählt, um für die Verbraucher aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.“

Die Vergleichstests zeigten zudem, dass Super E10 die Stickoxidemissionen im
Vergleich zu Super um durchschnittlich 25 Prozent verringert und für den
Feinstaubausstoß im Durchschnitt eine erhebliche Reduktion von mehr als 70
Prozent nachweisbar ist.

Darüber hinaus weist der BDBe darauf hin, dass die von einigen Seiten berichtete
Ursache für die Preisangleichung nicht in der Erhöhung einer
„Biokraftstoff-Quote“ liegt. Eine Quote mit energetischen Mindestanteilen gibt
es seit nunmehr fünf Jahren nicht mehr und wurde durch die
Treibhausgasminderungs-Quote abgelöst. Die Mineralölunternehmen sind seitdem
gesetzlich verpflichtet, die Emissionen von CO2-Äquivalenten ihres gesamten
Kraftstoffabsatzes zu senken: bis Ende 2019 um 4,0 Prozent und seit dem 1.
Januar 2020 um 6,0 Prozent.

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
030 301 29 53-13
presse@bdbe.de
www.bdbe.de
www.e10tanken.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73390/4494270
OTS: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.

Original-Content von: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell

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