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Semesterbeginn 2022: Versicherungstipps für Studierende

Frankfurt am Main (ots) –

Krankenversicherung, Haftpflicht & Co.: Zum Semesterbeginn sollten sich Studierende ausführlich mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen, um richtig abgesichert in den nächsten Lebensabschnitt starten zu können. Doch eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanager CLARK (https://www.clark.de/) in Kooperation mit dem Befragungsinstitut YouGov zeigt: 34 Prozent der 18- bis 24-Jährigen schätzen ihr Wissen in Bezug auf die Themen Finanz- und Vorsorgeplanung sowie Versicherungen als schlecht bzw. sehr schlecht ein [1]. Anlässlich des Semesteranfangs 2022 informiert CLARK darüber, welche Versicherungen Studis wirklich benötigen.

Es mangelt an der frühen Aufklärung über Versicherungen

Viele junge Menschen wissen nicht gut über Versicherungen Bescheid. 23 Prozent der 18- bis 24-Jährigen schätzen ihr Wissen in Bezug auf die Themen Finanz- und Vorsorgeplanung sowie Versicherungen als schlecht ein. Sie beschäftigen sich also nur ungern mit Finanzen und Versicherungen und machen daher nur das Nötigste [1]. Mehr als jede:r Zehnte dieser Altersgruppe schätzt sein:ihr Wissen sogar als sehr schlecht ein, hat also mit Finanzen und Versicherungen noch gar nichts am Hut (11 Prozent). Nur 13 Prozent geben an, ein sehr gutes Wissen über Finanzen und Versicherungen zu haben.

Die Unwissenheit ist kein neues Problem: Fragt man die Bundesbürger:innen über alle Altersgruppen hinweg, ob sie in der Zeit ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums wussten, welche Versicherung sie in diesem Lebensabschnitt benötigen, verneint dies fast jede:r Dritte mit der Begründung, sich erst nach Ausbildung bzw. Studium mit der Versicherungssituation beschäftigt zu haben (29 Prozent) [2]. Jede:r Fünfte gibt an, nur gewusst zu haben, eine Krankenversicherung zu benötigen und sich nicht über andere Versicherungen informiert zu haben (20 Prozent). Aber der Wunsch nach Veränderung und frühzeitiger Aufklärung ist groß: 40 Prozent sind der Meinung, dass schon in der Schule über Versicherungen informiert werden sollte, 34 Prozent befürworten dies für die Berufsschule, 26 Prozent sind für eine Aufklärung durch die eigenen Eltern und jede:r Fünfte wünscht sich eine Aufklärung über Versicherungen zu Beginn des Studiums (20 Prozent). Immerhin 16 Prozent sind der Meinung, dass junge Menschen durch die Agentur für Arbeit mit Aufklärungsseminaren an Schulen bzw. Universitäten über Versicherungen informiert werden sollten [2]. Gut jede:r Zehnte findet, dass es reicht, wenn sich junge Menschen während bzw. nach ihrem Studium oder ihrer Ausbildung selbst über das Thema Versicherungen informieren.

Diese Versicherungen sind Pflicht

Während der Schulzeit oder eines Studiums ist man als Jugendlicher oder junger Erwachsener meist über die sogenannte Familienversicherung krankenversichert. „Wenn man nun jedoch beispielsweise als Werkstudent:in monatlich mehr als 450 Euro verdient (ab 1. Oktober 520 Euro) oder das 25. Lebensjahr vollendet, so zahlen nicht mehr die arbeitenden Eltern die Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung (https://www.clark.de/private-krankenversicherung/), sondern man selbst“, so Vorstand und Co-Gründer von CLARK, Dr. Marco Adelt. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Des Weiteren ist eine Haftpflichtversicherung (https://www.clark.de/haftpflichtversicherung/) ein „Muss“. Diese Versicherung greift zum Beispiel dann, wenn man in der Vorlesung den Kaffee über den Laptop eines anderen Studierenden schüttet oder auf dem Weg zur Uni mit dem Fahrrad unbeabsichtigt ein Auto beschädigt. Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung gilt: Während der Schulzeit oder des Studiums ist man meist über die Eltern mitversichert. Sobald die eigene Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist man jedoch selbst verantwortlich, sich entsprechend zu versichern.

Unbeschwertes WG-Leben absichern

Wohngemeinschaften gehören zum Studentenleben einfach mit dazu. Damit dem unbeschwerten Leben in der WG nichts mehr im Weg steht, sollte jedoch einiges beachtet werden: Beispielsweise sollte im Vorfeld über den Abschluss einer Hausratversicherung (https://www.clark.de/hausratversicherung/) nachgedacht werden. Sie bietet Versicherungsschutz für alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände und teilweise auch außerhalb befindet. Werden Teile des Hausrats durch versicherte Gefahren, wie zum Beispiel einen Sturm, beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden. „Wofür die Hausratversicherung genau zahlt, ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten und vom jeweiligen Tarif abhängig“, so Adelt weiter. In einer Wohngemeinschaft gilt außerdem: Beim Vertragsabschluss muss explizit erwähnt werden, dass es sich um eine solche handelt. Der Hausrat in der WG ist generell geschützt, solange die:der Versicherungsnehmer:in auch Hauptmieter:in der Wohnung ist.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1104 Personen zwischen dem 25. und 30.11.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

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