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Neue EU-Verordnung zum Verbraucherschutz: Fachanwalt Dr. Metzner klärt auf, was für Händler anders wird

Erlangen (ots) –

EU-Verbraucherschützer arbeiten aktuell daran, die Regeln und Richtlinien für den Onlinehandel weiter zu verschärfen. In einer neuen EU-Verordnung zum Verbraucherschutz soll das Widerrufsrecht gestärkt und Händler weiteren Kontrollen unterworfen werden.

Grund zur Panik gibt es jedoch nicht, wie Dr. Michael Metzner betont. Wer rechtzeitig handelt und seinen Shop konsequent den neuen Bedingungen anpasst, könne auch in Zukunft Schwierigkeiten vermeiden. Welche Schritte Onlinehändler jetzt einleiten müssen, verrät der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Folgenden.

Mehr Schutz für gefährdete Verbrauchergruppen

Hintergrund der neuen Richtlinien ist es, besonders Kinder, Menschen mit Behinderung und andere besonders gefährdete Verbrauchergruppen stärker zu schützen. Diese kommen nicht nur häufiger durch unsichere Produkte zu Schaden, sondern können mitunter nicht einmal von Rechtsmitteln Gebrauch machen, da sie ihre Rechte schlichtweg nicht kennen.

Dies soll sich in Zukunft ändern: Durch ein EU-weit einheitliches Widerrufsrecht wollen die Verbraucherschützer es erleichtern, vom Kauf zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz einzufordern. Gleichzeitig sollen Händler verpflichtet werden, die relevanten Informationen in leichter Sprache und zugänglicher Ausführung bereitzustellen.

Sorgfaltspflicht des Onlinehandels stärken

Das Schlupfloch der Flucht ins Nicht-EU-Ausland wollen die Verantwortlichen ebenfalls schließen. Künftig soll daher jeder Händler, der seine Produkte offiziell in der EU anbieten will, einen Verantwortlichen mit Sitz in einem EU-Land benennen müssen, der dafür haftet. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen sollen je nach Schwere mit einer Geldstrafe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes des Händlers belegt werden.

Auf diese Weise soll die kommende Neuregelung des Verbraucherschutzes ein Gegenstück zu den bereits geltenden Qualitätsstandards für Produkte darstellen und nationales Verbraucherrecht großteils ablösen. Statt wie bislang nur die Hersteller zur Verantwortung zu ziehen, wenn ein Produkt nicht sicher ist, sollen bald auch diejenigen, die es vertreiben – Importeure, Online-Marktplätze und einzelne Händler – stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Ermöglicht werden soll dies durch ein zentrales Schnellwarnsystem und Kontaktstellen bei den einzelnen Plattformen. Wird ein Produkt im Rahmen einer Stichprobe als unsicher eingestuft, werden die Behörden Kontakt zu den Händlern aufnehmen und die Einstellung des Vertriebs anordnen. Die betroffenen Händler haben nach einer solchen Anordnung 24 Stunden Zeit, um das entsprechende Angebot zu entfernen.

Keine Gängelung für Händler – sondern ein gerechter Preis für mehr Vertrauen

Für die einzelnen Händler stellen diese Neuerungen jedoch nicht nur eine Unannehmlichkeit dar. Werden schadhafte Produkte eher zurückgerufen, senkt dies die Wahrscheinlichkeit teurer Schadenersatzforderungen, während das Vertrauen in den Onlinehandel steigt.

Bis die EU-Verordnung in Kraft tritt, wird zudem noch einige Zeit vergehen – da sie von den Gremien, dem Parlament und dem Europarat abgesegnet werden muss. Diese Zeit sollten Händler nutzen, um einen mit dem Verbraucherschutz vertrauten Anwalt zu konsultieren und ihre Onlineshops dessen Empfehlungen entsprechend anzupassen.

Über Dr. Michael Metzner:

Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce. Weitere Informationen dazu unter: https://www.kanzlei-metzner.de/

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