Neustadt a. d. W. (ots) –
„Mein Vater gründete am 2. September 1972 die VLH mit dem Ziel, dass sich Arbeitnehmer zu einem bezahlbaren Preis steuerlich beraten lassen können“, erinnert sich der VLH-Vorstandsvorsitzende Jörg Strötzel. Heute hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weit über eine Million Mitglieder und blickt auf erfolgreiche 50 Jahre Arbeit zurück – auch für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland, die kein Mitglied der VLH sind.
Mitglieder und Beratungsstellen: Kontinuierliches Wachstum seit 50 Jahren
Die VLH hat sich seit ihrer Gründung am 2. September 1972 in Neustadt an der Weinstraße mit großem Abstand zum mitgliederstärksten Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands entwickelt. Bereits im Jahr 2000 hatte der Verein über 450.000 Mitglieder; vierzehn Jahre später waren es mit 850.000 Mitgliedern fast doppelt so viele. Im Jahr 2019 knackte die VLH die 1-Million-Mitglieder-Marke und heute sind mehr als 1,2 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Mitglied bei der VLH.
Das Fundament der VLH ist das große Beratungsstellennetz mit aktuell mehr als 3.000 Beratungsstellen bundesweit, in denen die VLH-Beraterinnen und -Berater jeden Tag Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende sowie Rentner und Pensionäre einkommensteuerlich beraten. Die wichtigsten Meilensteine in der VLH-Entwicklung waren hier der Aufbau neuer Beratungsstellen ab 1991 in den damals neuen Bundesländern sowie die Fusion mit dem Lohnsteuerhilfeverein Ludwigshafen Lohilu e. V. im Jahr 2007.
Jörg Strötzel, VLH-Vorstandsvorsitzender und Steuerberater, stellt klar: „Eine ganz wichtige Säule in unserer Arbeit war stets die Qualitätssicherung, also hochwertige Beratung durch unsere VLH-Beraterinnen und VLH-Berater. Deshalb haben wir früh angefangen, eigene Schulungen für unsere Beratungsstellen anzubieten und deshalb hat die VLH vor vielen Jahren maßgeblich an der Entwicklung einer DIN-Norm für Beratungsstellen mitgearbeitet.“
Qualität als Tradition: VLH hält Mehrheit aller zertifizierten Beratungsstellen
Seit Einführung der DIN-Norm 77700 für zertifizierte Beratungsstellen im Jahr 2006 ist die VLH der Lohnsteuerhilfeverein mit den meisten zertifizierten Beratungsstellen. Heute sind es knapp 1.600 VLH-Beratungsstellen und mehr als 1.300 VLH-Beraterinnen und -Berater, die nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert sind oder über einen Fachkundenachweis verfügen. Damit hat die VLH mehr als die Hälfte aller zertifizierten Beratungsstellen von allen Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands.
Qualität hat in der VLH Tradition: Bereits 2002 gründete der Verein sein eigenes Steuerschulungswerk für seine Beraterinnen und Berater mit Präsenzschulungen an 50 Standorten in ganz Deutschland. In den folgenden zehn Jahren wurde das Schulungsangebot erweitert und lag im Jahr 2020 bei über 100 Schulungen an 65 Standorten in Deutschland. Im Jahr 2012 folgte die VLH-eigene, digitale Schulungsplattform, die heute 61 Kurse, 51 Tutorials und 100 Web-Seminare rund um die Themen Einkommensteuer und Beratungsstellenarbeit umfasst.
Sowohl die VLH-Schulungsorganisation als auch die Online-Schulungen für VLH-Beratungsstellenleiterinnen und -leiter sind TÜV-zertifiziert.
Klagen bis zum Bundesfinanzhof: Die VLH streitet für ihre Mitglieder
Durchschnittlich etwa 100 Finanzgerichtsklagen pro Jahr bestreitet die VLH für ihre Mitglieder. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hat die VLH gut ein Dutzend Fälle für ihre Mitglieder bestritten, darunter unter anderem in folgenden Entscheidungen erfolgreich:
– Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Fällen, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Aktenzeichen VI R 46/17)
– Werbungskostenabzug bei der sogenannten „Sammelpunktregelung“ bei Bau- und Montagearbeitern (Aktenzeichen VI R 14/19)
Dies sind Urteile, die für alle Steuerzahlerinnen und -zahler gelten – ob sie VLH-Mitglieder sind oder nicht.
Die VLH-Hauptverwaltung: Für und mit den Beratungsstellen arbeiten
Seit ihrer Gründung hat die zentrale Hauptverwaltung der VLH in Neustadt an der Weinstraße mit inzwischen 149 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit in den VLH-Beratungsstellen zunehmend professionalisiert:
Eigene Software-Entwicklungen unter anderem zur Erfassung und Bearbeitung der über eine Million Mitglieder sowie zum Datenaustausch mit der Hauptverwaltung, ein VLH-eigenes Intranet mit Zugriff auf Steuerrechtsdatenbanken sowie aktuelle Steuergesetze und vielem mehr, die elektronische Archivierung von Mitgliedsakten, die VLH-eigene Schulungsakademie in Präsenz und Online, dazu entsprechende Abteilungen wie die zentrale Steuer-, IT- oder Schulungs-Abteilung und ein zentrales Serviceteam unterstützen und erleichtern die gemeinsame Arbeit innerhalb der VLH.
Die Entwicklung der VLH seit ihrer Gründung im Überblick: Entwicklung – wichtige Stationen der VLH (https://www.vlh.de/die-vlh-ihre-leistungen/entwicklung.html).
Die VLH-Mitgliedschaft: Wer wenig verdient, zahlt einen geringen Beitrag
VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel sagt: „Mein Vater, Ernst August Strötzel, gründete die VLH in der Burgschenke am Hambacher Schloss mit dem Ziel, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem bezahlbaren Preis steuerlich beraten lassen können. Damals gab es vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater, die Einkommensteuererklärungen erstellten, was mit hohen Kosten für Arbeitnehmer verbunden war. Erst seit 1964 durften sich Lohnsteuerhilfevereine gründen und ihre Mitglieder zu einem Mitgliedsbeitrag beraten, der sich am Einkommen orientierte – wer wenig verdient, zahlt einen geringen Beitrag.“
Rund 170 Euro im Jahr zahlen die VLH-Mitglieder im Durchschnitt für ihre Jahres-Mitgliedschaft bei der VLH. Dafür erhalten sie eine Rückerstattung von durchschnittlich mehr als 1.300 Euro in Erstattungsfällen (Stand: Februar 2022).
Die VLH-Beratungsbefugnis: Alles rund um die Einkommensteuererklärung
Steuererklärung erstellen, zum Thema Einkommensteuererklärung beraten, Anträge auf Steuerermäßigungen einreichen, Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen, Steuerbescheid prüfen: Die VLH berät Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Studierende und Auszubildende im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Außerdem berät die VLH Mitglieder, die zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus privaten Veräußerungsgeschäften haben; allerdings nur bis zu einer begrenzten Einnahme-Höhe. Selbstständige darf die VLH nicht beraten.
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Christina Georgiadis
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