Köln (ots) –
Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde und gilt auch in der gesetzlichen Unfallversicherung als Schlüsselthema der Digitalisierung. Bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sind inzwischen zwei KI-Anwendungen im produktiven Einsatz. Eine Dritte ist in der Entwicklung. Das Whitepaper „Künstliche Intelligenz – Die Zukunft ist schon da“ wurde deshalb aktualisiert.
Seit 2020 wird die Regressabteilung der BG ETEM durch KI unterstützt. Diese Anwendung wurde im September 2020 beim 19. eGovernment-Wettbewerb ausgezeichnet. Im vergangenen Jahr folgte dann eine KI-Anwendung für den Rehabilitationsbereich. Sie unterstützt Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter darin, Versicherungsfälle für die intensive Betreuung im Rehabilitationsmanagement zu identifizieren. Gegenwärtig in Arbeit ist eine KI-Unterstützung für die Präventionsabteilung. Sie wird voraussichtlich Ende 2022 in Produktion gehen.
Whitepaper aktualisiert
Die Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren bei der Entwicklung und im produktiven Einsatz mit KI-Anwendungen gesammelt wurden, hat die BG ETEM in ihrem aktuellen Whitepaper zusammengefasst. Es gibt einen kurzen Überblick zur gegenwärtigen Nutzung und legt dar, warum sich die BG ETEM mit KI beschäftigt.
Im Whitepaper werden nicht nur die Erfahrungen bei der produktiven Umsetzung skizziert, sondern auch ethische Aspekte angesprochen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz bedeutet für die BG ETEM: „KI schlägt vor, der Mensch entscheidet.“
Das Whitepaper kann kostenfrei unter www.bgetem.de (Webcode 20447845) heruntergeladen werden. Dazu ist keine Registrierung notwendig.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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