Berlin (ots) –
Das einstige Vorzeige-Start-up Klarna steckt in der größten Krise seiner Firmengeschichte: Die Investoren hatten den schwedischen Zahlungsdienstleister massiv abgewertet – die Bewertung fiel von 45,6 Mrd. Dollar auf 6,7 Mrd. Dollar. Der Wertverfall von 85 Prozent macht sich auch bei den eigenen Mitarbeitern bemerkbar. Über ein Beteiligungsprogramm hatte Klarna seine Belegschaft teilweise in eigenen Anteilen bezahlt – auch deren Wert ist eingebrochen.
Doch für das Team in Deutschland ist die Abwertung doppelt ärgerlich: Das schwedische Unternehmen hat das Programm für das deutsche Steuerrecht schlecht konstruiert – die Mitarbeiter mussten in den vergangenen Monaten weit mehr Steuern und Abgaben für ihre Anteile zahlen, als diese auf dem Papier heute noch wert sind. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Ausgabe 09/22, EVT 18. August) unter Berufung auf Unterlagen und Gehaltsabrechnungen eines ehemaligen Mitarbeiters, die CAPITAL und Finance Forward vorliegen. Man sei mit den Mitarbeitern in Kontakt getreten, um die „Auswirkungen“ zu erläutern, heißt es von Klarna.
Dahinter steckt ein verbreitetes Problem, für das die Start-up-Szene seit Jahren Lösungen fordert: Teilweise fallen bei Mitarbeiterbeteiligungen bereits Steuern an, wenn diese die Aktien erhalten. „Sie müssen am Anfang hohe Steuern zahlen und sind vor einem Wertverfall nicht geschützt – wie der Fall Klarna zeigt“, sagt der Fachanwalt Mirco Zantopp von der Kanzlei PXR Legal. Geld erhalten die Mitarbeiter wenn überhaupt meist erst Jahre später bei einem Unternehmensverkauf oder Börsengang – in vielen Fällen geht die Firma am Ende auch Pleite. Trotzdem müssen die Mitarbeiter in einigen Fällen im Voraus Steuern zahlen.
Klarna, das Zahlungen für Onlinehändler anbietet und einen Boom in der Coronazeit erlebte, zählt in Berlin zu einem der wichtigsten Start-up-Arbeitgeber. Rund 800 Mitarbeiter beschäftigte es in der deutschen Hauptstadt, ein Teil musste bei Entlassungen im Mai gehen. In der Hochphase habe Klarna versucht, mit dem Beteiligungsprogramm neues Personal anzulocken, berichten Insider. Vor zwei Jahren startete das Angebot, dabei führte man eine international gängige Variante ein, die aber für Deutschland unvorteilhaft sei, sagt der Anwalt – es treffe auch Mitarbeiter mit kleinen Einkommen.
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