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Gasumlage: Flüssiggas-Kunden nicht betroffen

Berlin (ots) –

Den Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) erreichen aktuell viele Anfragen zur gestern bekannt gegebenen Gasumlage.

Das Wichtigste in Kürze: Die Gasumlage gilt nur für Erdgas – und somit nicht für Flüssiggas (LPG)-Kunden. Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen.

Flüssiggas (LPG) steht versorgungssicher zur Verfügung

Die Versorgung Deutschlands mit Flüssiggas (LPG) ist international diversifiziert und dadurch dauerhaft sicher: Wichtigste Quelle für die Flüssiggasversorgung sind deutsche Raffinerien. Bei den Importen kommen mehr als 90 Prozent der Lieferungen aus EU-Ländern, vorwiegend aus den Niederlanden und Belgien. Auch Skandinavien und die USA sind weitere wichtige Lieferanten. Importe aus Russland spielen keine Rolle.

Flüssiggas (LPG)-Endverbraucher werden von ihrem Versorgungsunternehmen per Tankwagen beliefert. Sie sind nicht auf Leitungsnetze angewiesen und damit unabhängig von Erdgas und Fernwärme. Aufgrund dieser Leitungsunabhängigkeit ist Flüssiggas (LPG) eine beliebte Heizenergie von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft insbesondere im ländlichen Raum.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
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