Bern (ots) –
Für Schweizer Unternehmen ist Deutschland einer der wichtigsten Handelspartner. Für Unternehmer bedeutet das: Sie müssen sich auch in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren. Somit stehen sie vor der Herausforderung, sich mit zwei Steuersystemen zu befassen.
„Wer sich nicht richtig mit den Regeln und Pflichten der Umsatzsteuer befasst, muss im Ernstfall mit hohen Strafen rechnen. Das Finanzamt verzeiht nicht, daher ist eine frühe Vorbereitung ein absolutes Muss“, sagt Henrik Telepski. Im Folgenden zeigt der Experte fünf Fehler, die Schweizer Unternehmen unbedingt vermeiden sollten.
1. Besonderheiten beim Mehrwertsteuersatz
Bei der Berechnung der Mehrwertsteuern wird es in Deutschland schnell einmal kompliziert. Ein erstes Kriterium liegt in der Frage, ob der Unternehmer im E-Commerce tätig ist oder ober er Dienstleistungen und Coachings anbietet. Daneben ist der Aspekt relevant, ob sich das eigene Angebot an Privat- oder Geschäftskunden richtet, welche Leistungen dabei konkret erbracht werden und ob die Zusammenarbeit mit dem Kunden vor Ort oder digital erfolgt.
2. Fehler bei der Anmeldung
Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss sich zunächst beim Finanzamt in Deutschland registrieren. Hier unterlaufen den Betroffenen oftmals Fehler – insbesondere, da Unternehmer aus der Schweiz andere Formulare als einheimische Geschäftsleute ausfüllen müssen. Doch damit kommt es immer wieder zu Verzögerungen, die sich nicht selten über viele Monate erstrecken und die viel Geld kosten können. Eine verheerende Ausgangslage für jemanden, der seine Waren und Dienstleistungen direkt anbieten möchte.
3. Fristen müssen beachtet werden
Zudem erweist sich das deutsche Finanzamt als relativ streng – gerade im Vergleich zum Finanzamt der Schweiz. In Deutschland können für das Verhängen eines Bussgeldes bereits das zu späte Einreichen eines Dokuments oder die nicht fristgerechte Leistung einer geforderten Zahlung genügen. Kommt es zu einem Verspätungszuschlag, kann dieser eine Höhe von bis zu 25.000 Euro erreichen. Ebenso ist ein Säumniszuschlag möglich. Risiken, die beachtet werden müssen.
4. Fehler bei der Steuererklärung
Viele Unternehmer unterschätzen das Steuerrecht, indem sie alle Formulare und Erklärungen selbst ausfüllen. Doch dabei wird manch relevanter Aspekt übersehen oder es kommt zu fehlerhaften Angaben. Hier drohen schwerwiegende Folgen, da wichtige Fristen häufig nicht mehr eingehalten werden können. Wer mit einem Schweizer Treuhänder zusammenarbeitet, um die Deutsche Umsatzsteuer abzuwickeln, muss ebenso aufpassen, da viele Treuhänder nicht die notwendigen Lizenzen für die Deutsche Umsatzsteuer haben und sich meistens nicht genug mit dem Deutschen Steuerrecht auskennen.
5. Die Anmeldung in der Schweiz wird übersehen
Übrigens muss sich ein aus der Schweiz stammender Unternehmer, der in Deutschland seinen Geschäften nachgeht, auch in der Schweiz für die Mehrwertsteuer anmelden, wenn er gewisse Umsatzgrenzen überschreitet. Denn nach schweizerischem Recht ist zur Berechnung der Steuer nicht nur der Umsatz relevant, der in der Schweiz generiert wird. Vielmehr werden die weltweit erreichten Umsätze zur Bemessung herangezogen. Auch diese Besonderheit muss folglich beachtet werden.
Über Henrik Telepski
Henrik Telepski ist Geschäftsführer der Telepski Treuhand GmbH. Mit einem Team aus Experten hat sich der Finanzprofi der Aufgabe verschrieben, digitale Unternehmen dabei zu unterstützen, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden. Dabei setzt er auf eine ganzheitliche, digitale Unternehmensberatung in Finanzfragen. Sein übergeordnetes Ziel ist, eine funktionierende Steuerstrategie auszuarbeiten, die den Unternehmen bis zu sechsstellige Einsparungen ermöglicht. Mehr Informationen unter: https://www.telepski-treuhand.ch/
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