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ADVOFUND AG finanziert 50 Mio. Euro Schadensersatzklage gegen Wirecard und Ernst & Young

Köln (ots) –

Vor 2 Jahren stürzte die Wirecard-Aktie ab und verursachte einen Schaden von mehreren Milliarden Euro. Die Geschädigten waren klar die Aktionäre – und sind es immer noch, denn viele sind bis jetzt auf Ihrem Schaden sitzen geblieben. Die Advofund AG finanziert nun eine Schadensersatzklage in Höhe von 50 Mio. Euro gegen Wirecard und Ernst & Young.

Als Prozessfinanzierer bietet die Advofund AG den Geschädigten die Möglichkeit die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits weiterzureichen. Anleger, die durch den Bilanzskandal Verluste erlitten haben, können so ohne Kostenrisiko ihre Ansprüche von renommierten Kanzleien geltend machen lassen. Die Advofund AG übernimmt dabei die Kosten für Anwälte, die Gerichtskosten und die Kosten für Sachverständige im Gegenzug einer Erfolgsbeteiligung.

„Wer ist da nicht frustriert? Viele Leute haben ihre Altersvorsorge investiert, haben ihr halbes Vermögen verloren, im Vertrauen darauf, dass Wirecard das deutsche Tech-Unternehmen der Zukunft wird.“, sagt Vorstand der Advofund AG Markus Mingers. „Wir beschäftigen uns schon lange mit dem Fall Wirecard und schätzen unsere Chancen hoch ein, auch aufgrund der Kooperation mit renommierten, fortschrittlichen Kanzleien. Durch die risikolose Finanzierung können wir sicherstellen, dass die geprellten Anleger nur profitieren können und ihre Verluste nicht noch größer werden.“

Trotz Insolvenz ist Wirecard auch Ziel der Schadensersatzklage. Insolvenzverwalter von Wirecard Michael Jaffe hat veröffentlicht, dass er bereits 227 Millionen Euro gesichert hat, mit denen die Gläubiger befriedigt werden können. Des Weiteren soll ab dem 01. Juli 2022 die Liquidation der Konten der Wirecard Bank erfolgen, auf denen zumindest bis vor 2 Jahren noch 1,64 Milliarden Euro lagen. Klagegegner sind auch die Wirtschaftsprüfer EY, die als zahlungsfähiges Unternehmen die Verantwortung für die Verletzung ihrer Prüfungspflichten einstehen müssen.

Betroffene bezüglich folgender Aktien können sich der Klage auch künftig noch anschließen:

– Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
– Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
– Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

Wirecard war ein weltweit tätiger Zahlungsdienstleister und DAX 30 Unternehmen aus Aschheim bei München. Die langjährigen Vorwürfe gipfelten Anfang 2019 in einem Artikel der Financial Times, der fingierte Umsätze (Third Party Acquiring), überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern, falsch ausgewiesene Kredite (MCA-Geschäft) und Kreislaufbuchungen (Round-Tripping) über Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Philippinen und Singapur anprangerte. Wirecards reguläre Wirtschaftsprüfer Ernst & Young verkündeten im Juni 2020 das für 1,9 Milliarden Euro (ein Viertel der Bilanzsumme), die auf Treuhandkonten existieren sollten, keine oder gefälschten Bescheinigungen existieren. Es kam zum Absturz der Wirecard-Aktie und schließlich zur Insolvenz des Konzerns – und zu einem Schaden in Millionen Höhe.

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