Mönchengladbach (ots) –
Das Landgericht Köln hat FCA Italy für Manipulationen im Dieselabgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Damit erhält ein weiterer geschädigter Verbraucher finanzielle Kompensation im Dieselabgasskandal rund um hochwertige Wohn- und Reisemobile.
Es nimmt kein Ende für FCA Italy im Dieselabgasskandal: Das Landgericht Köln hat den Hersteller hochwertiger Wohn- und Reisemobile beziehungsweise der entsprechenden Basisfahrzeuge verurteilt, an den Kläger 33.174,71 Euro nebst Zinsen hieraus in Hohe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. März 2022 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs des Modells Lido 535 SP des Herstellers Sun Living (Urteil vom 9. Juni 2022, Az.: 15 O 19/21). Der Kläger kaufte am 10. März 2015 für 43.470 Euro das Wohnmobil, in dem ein von FCA Italy hergestelltes Fahrzeug als Basis verbaut ist. Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselmotor. Es liegt eine Typengenehmigung der zuständigen italienischen Behörde vor. Am Tag der mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand 71.051 Kilometer.
„Der Kläger behauptet, das Fahrzeug enthalte unzulässige Abschaltvorrichtungen. Nach 22 Minuten schalte die Abgasreinigung ab. Da der Prüfzyklus nur 21 Minuten dauere, müsse von einem Zuschnitt auf den Prüfstand ausgegangen werden. Außerdem gebe es ein Thermofenster, die On-Board-Diagnose sei manipuliert, der Prüfstand werde zudem anhand des Lenkwinkels, der Geschwindigkeit und der Gaspedalstellung erkannt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de)
Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.
Zwar behauptet FCA Italy, das Fahrzeug verfüge über keine unzulässige Abschaltvorrichtung, die zwischen dem Prüfstand und der Straße unterscheiden würde. Das Unternehmen ist der Ansicht, da – was außer Streit steht – die italienische Typengenehmigungsbehörde in Kenntnis einer abweichenden Sichtweise des Kraftfahrtbundesamtes nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, das Fahrzeug sei mit keiner unzulässigen Abschaltvorrichtung versehen, sei kein Schaden des Klägers ersichtlich.
„Diese Verteidigung hat das Gericht nicht akzeptiert. Es führt aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. Die Kammer sieht das Vorbringen des Klägers, die Abgasreinigung schalte nach 22 Minuten automatisch ab, nicht als bestritten an. Die Beklagten sind dem Vorbringen des Klägers nur, mit einem pauschalen Bestreiten des gesamten Vorbringens entgegengetreten. Dieser Sachverhalt begründet die Annahme einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung. Die Prüfstandsbezogenheit der Abschaltvorrichtung liege in Anbetracht der den Prüfzyklus um lediglich eine Minute übersteigenden Dauer der Abgasreinigung auf der Hand“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
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