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Asklepios Kliniken warnen vor PPR 2.0: Neue Regelung führt zu mehr Bürokratie statt zur Entlastung der Pflege

Hamburg (ots) –

Das deutsche Gesundheitssystem leidet an akutem Fachkräftemangel. Die Pflege ist in besonderem Maße betroffen und Entlastungsmaßnahmen dringend erforderlich. Diese will der Bund mit der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) schaffen, erreicht aber das Gegenteil. Das Ergebnis: Mehr Bürokratie und Belastung des Personals. Deshalb setzen sich die Asklepios Kliniken für wirksamen Bürokratieabbau und weitere Digitalisierung ein.

Es gibt nur wenige Gesellschaftsbereiche, die so systemkritisch sind und gleichzeitig so eklatante Lücken aufweisen, wie die medizinische Versorgung – das haben die vergangenen zwei Pandemie-Jahre sehr eindrücklich bewiesen. Darunter leidet insbesondere die Pflege. Deswegen begrüßen die Asklepios Kliniken die Bemühungen des Gesetzgebers, hier zu handeln, um die Pflege langfristig zu entlasten.

Die Ausgestaltung der geplanten Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) ist in der aktuellen Form allerdings keineswegs geeignet, um das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Pflege zu erhöhen. Im Gegenteil: Der bürokratische Aufwand zur täglichen Einstufung des Pflegebedarfs aller Patient:innen ist erheblich. Er erhöht die Belastung des Pflegepersonals, reduziert die verfügbare Zeit für Patient:innen und verschärft so den Personalmangel weiter.

Wenngleich die PPR 2.0 vorgibt, ein objektives Bemessungsinstrument zu sein, bietet sie einen großen Interpretationsspielraum bei der Einstufung der Patientinnen und Patienten. Zudem wird dabei ausschließlich der Zeitaufwand für die Pflege ermittelt, die dafür notwendige Qualifikation der Pflegekräfte wird jedoch nicht berücksichtigt. Damit bleibt die PPR 2.0 klar hinter der Zielsetzung zurück, einen bedarfsgerechten Qualifikationsmix ermitteln zu können.

Die Asklepios Kliniken fordern deshalb endlich Maßnahmen, die sich an der Lebensrealität des Klinikalltags orientieren. Dazu gehören Bürokratieabbau und echte Entlastungen. Nur so kann die Pflege langfristig gefördert und die Behandlungsqualität nachhaltig gesteigert werden. Wir schließen uns zudem der Forderung des GKV Spitzenverbands nach mehr Standardisierung und Digitalisierung bei der Bemessung des Pflegepersonalbedarfs an.

„Die Krankenhäuser benötigen langfristige Planungssicherheit statt eines weiteren Übergangsinstruments. Nach der erst vor Kurzem vorgenommenen Umstellung auf die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PPuGV) droht nun erneut ein massiver Mehraufwand für die Kliniken. Derartige Strukturmaßnahmen kosten Unsummen und binden die ohnehin knappen Ressourcen der Kliniken mit immer neuer Bürokratie. Angesichts der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt in der Pflege und einer weiter vorherrschenden Pandemie ist die unmittelbare Androhung von Sanktionen im Fall von dauerhafter Unterschreitung des Umsetzungsgrades, wie unlängst vom Bundesgesundheitsminister getan, in keiner Weise nachzuvollziehen“, sagt Kai Hankeln, CEO der Asklepios Kliniken GmbH & Co KGaA. „Das Hauptaugenmerk aller, die für die Gesundheitsversorgung in diesem Land Verantwortung tragen, sollte darauf liegen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Am Ende der Umsetzung der PPR 2.0 wird aber einmal mehr nur die Erkenntnis stehen, dass es zu wenig Pflegekräfte gibt. Durch die PPR 2.0 kommt aber nicht eine Pflegekraft mehr ins System, genau das muss aber das Ziel sein“, so Hankeln weiter.

Zur PPR 2.0:

Ab 2024 wird die Pflegepersonalregelung 2.0 verpflichtend für bettenführende Stationen aller zugelassenen Krankenhäuser eingeführt, um den Pflegepersonalbedarf in der Patientenversorgung zu ermitteln. Im Januar 2023 startet PPR 2.0 in einer ersten Erprobungsphase in ausgewählten Krankenhäusern. Auf Grundlage der durch die Pflegekräfte täglich vorzunehmenden Pflegeeinstufungen der Patient:innen wird die Anzahl der einzusetzenden Pflegekräfte ermittelt. Der ermittelte Pflegepersonalbedarf (Soll-Besetzung) wird mit dem tatsächlich in dem jeweiligen Bereich eingesetzten Pflegepersonal abgeglichen (Ist-Besetzung), um anhand der Differenz die Personalsituation im Krankenhaus sichtbar zu machen und daraus krankenhausindividuelle Umsetzungsgrade der Pflegepersonalregelung zu ermitteln.

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