Mönchengladbach (ots) –
Angesichts massiv erhöhter Stickoxid-Emissionen bei Fiat-Wohnmobilen fordert die Deutsche Umwelthilfe das Kraftfahrt-Bundesamt mit einer formalen Beschwerde auf, rechtlich gegen den Hersteller vorzugehen. Das könnte Schadenersatzklagen geschädigter Verbraucher deutlich vereinfachen.
Der Dieselabgasskandal bei Fiat-Wohnmobilen setzt sich mit großer Geschwindigkeit fort. Dafür hat aktuell die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gesorgt. Abgasmessungen des Vereins belegen erneut hohe Stickoxid-Emissionen im Realbetrieb bei einem Wohnmobil auf Fiat Ducato-Basis. Untersuchungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH im Realbetrieb bei sommerlichen Außentemperaturen an dem Wohnmobil 180 Multijet, Abgasnorm Euro 5, weisen einen durchschnittlichen Stickoxidausstoß von 2.056 mg/km aus. Der für das Fahrzeug geltende Grenzwert liegt bei 280 mg/km. Angesichts dieser Entwicklung fordert die DUH das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einer formalen Beschwerde auf, rechtlich gegen den Hersteller vorzugehen.
In einer Pressemitteilung der DUH heißt es: „Das KBA bestätigte, in eigenen Untersuchungen Auffälligkeiten in Bezug auf die hohen Stickoxid-Emissionen als Folge von Unzulässigkeiten bei Fiat Ducato Modellen festgestellt zu haben. Im selben Zug kündigte das KBA Anfang 2021 an, die entsprechenden Typgenehmigungsbehörden zu informieren und diese aufzufordern, geeignete Maßnahmen durchzuführen. Spätestens mit der bereits im September 2020 in Kraft getretenen Verordnung 2018/585 hat jedoch auch das KBA die Möglichkeit, als Marktüberwachungsbehörde selbst Maßnahmen zu ergreifen. Nach den Erfahrungen des Dieselskandals hatte die EU diese Regelung eingeführt, um Behörden auch dann Handlungsmöglichkeiten einzuräumen, wenn sie nicht selbst die Typgenehmigung der betroffenen Modelle erteilt haben. Durch diese neue Verordnung ist das KBA nicht mehr nur Genehmigungs-, sondern auch Marktüberwachungsbehörde, was zur Folge hat, dass das KBA gegen jeden Hersteller eines Fahrzeuges mit einem nicht konformen Bauteil vorzugehen hat.“
„Viele Urteile und solche Gutachten wie das aktuelle der DUH zeigen, dass der Fiat-Dieselskandal weitere Formen annimmt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. (http://www.hartung-rechtsanwaelte.de)
Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell