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Die Privatpraxis für Psychotherapie als mögliche Alternative zum Kassensitz / Die Vorteile privater Psychotherapie für Klienten und Therapeuten – Gründungstipps für psychotherapeutische Privatpraxis

München (ots) –

Viele wissen, dass die Suche nach einem Therapieplatz langwierig und schwer ist. Was viele nicht wissen: Auch für Psychotherapeut:innen ist die Suche nach einem Kassensitz eine große Herausforderung. Kassensitze sind rar und können bis zu 100.000 Euro kosten. Für einige Psychotherapeut:innen ist die Gründung einer Privatpraxis eine Alternative, die viele Freiheiten bietet. So können sich private Psychotherapeut:innen niederlassen, wo sie möchten. Sie können Psychotherapieverfahren anbieten, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden und sind mit weniger Bürokratie konfrontiert. Das Dossier „Privatpraxis Psychotherapie“ von therapie.de zeigt, was es bedeutet, eine private Praxis zu haben und welche Leistungen auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Dass es für Psychotherapeut:innen so schwer ist, einen Platz zu bekommen, liegt größtenteils an der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aus dem Jahr 1999. Die KBV entscheidet, ob und wie viele Kassensitze geschaffen werden. Kassensitze werden meistens unter Psychotherapeuten verkauft. Einen Kassensitz kann ein Psychotherapeut haben, wenn er sich die geforderte Summe leisten kann.

Abrechnungsmöglichkeiten der privaten Psychotherapie

Psychotherapeut:innen mit Privatpraxis bestimmen ihr Honorar eigenständig. Bei privat versicherten Klient:innen hängt es vom jeweiligen Tarif ab, welche Kosten übernommen werden. Auch ohne Kassensitz können Psychotherapeut:innen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Dies ist möglich, wenn die gesetzlich versicherten Patient:innen trotz langer Suche nach einem Therapieplatz mit Kassensitz keinen Platz finden oder die Wartezeiten für eine Therapie zu lang sind.

Auch Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Therapiekosten für Mitglieder der Bundespolizei beziehungsweise der Bundeswehr werden von den jeweils zuständigen Kostenträgern getragen. Unter bestimmten Umständen kann eine Psychotherapie auch von Berufsgenossenschaften übernommen werden. Darüber hinaus kann eine Psychotherapie über das psychosomatische Nachsorgeprogramm der Rentenversicherung abgerechnet werden. Programme zur Mitarbeiterberatung, sogenannte EAP-Programme, können die Kosten für eine Beratung und Therapie ebenfalls tragen.

Vielfältige Unterstützungsangebote für Patienten in Privatpraxen

Als Psychotherapeut:in mit privater Praxis ergeben sich über die Psychotherapie hinaus weiterer Unterstützungsmöglichkeiten für Patient:innen. Nach einer abgeschlossenen Psychotherapie können Psychotherapeut:innen mit ihren Patient:innen weiterhin an bestimmten Punkten arbeiten, selbst wenn die erste akute Symptomatik der Patient:innen überwunden ist. Psychotherapeuten haben die Möglichkeit, Patient:innen mithilfe von Beratungen oder Coachings zu unterstützen. Sie können auch Seminare oder Workshops anbieten. Psychotherapeut:innen mit einem Kassensitz können sich solche Angebote meistens nicht leisten, da sie mit der Kassenzulassung einen Versorgungsauftrag haben. Damit müssen sie ein bestimmtes Pensum an Sprechstunden anbieten, um ihre Kassenzulassung nicht zu verlieren.

Finanzierung und Standorte einer privaten Praxis

Private Psychotherapeut:innen sind wie Therapeut:innen mit Kassensitz dazu verpflichtet, Mitglied der Psychotherapeutenkammer in dem praktizierenden Bundesland zu sein. Alle approbierten Psychotherapeut:innen zahlen in die berufsständische Altersvorsorge ein. Wer sich dafür entscheidet, eine private Praxis zu gründen, sollte einen ausgearbeiteten Businessplan haben. Es ist wichtig, den potenziellen Standort und seinen Bedarf an Psychotherapeuten zu kennen und Kontakt mit Psychotherapeuten mit Kassensitz zu pflegen, damit gegebenenfalls Patient:innen an die eigene Praxis weiterempfohlen werden.

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