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BVTE warnt vor Schmuggel und Gesundheitsgefahren durch neue Liquidsteuer / Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids startet am 1. Juli

Berlin (ots) –

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE warnt vor geschmuggelten unversteuerten E-Zigaretten-Liquids und neuen Gesundheitsgefahren durch die ab dem 1. Juli 2022 geltende Besteuerung von Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte gegen den Ratschlag vieler Fachleute im vergangenen Jahr noch kurz vor der Bundestagswahl die Erhebung der Tabaksteuer auf sogenannte Tabaksubstitute, also nikotinhaltige und auch nikotinfreie Liquids beschlossen.

„Die Liquidsteuer könnte im schlimmsten Fall zur Schaffung neuer Schwarzmärkte für die organisierte Kriminalität führen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, heute in Berlin. „Die vergleichsweise hohe Besteuerung von 16 Cent pro Milliliter verteuert diese risikoreduzierten Erzeugnisse erheblich und setzt damit einen Anreiz für Verbraucher, sich im Ausland oder aus illegalen, nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Quellen zu versorgen und damit der Steuer auszuweichen. Dadurch entstehen auch neue gesundheitliche Risiken, denn Flüssigkeiten wie Backaromen, Badeöle und Vitaminpräparate haben nichts in E-Zigaretten zu suchen“, warnte Mücke weiter.

Der BVTE forderte die Verbraucherinnen und Verbraucher auf, ausschließlich im erfahrenen deutschen Fach- und Versandhandel versteuerte Liquids in pharmazeutischer Qualität zu erwerben. Unversteuerte E-Liquids unterliegen nicht der regulären Produktüberwachung und werden unter Missachtung der rechtlichen Vorgaben zum Gesundheits- oder Jugendschutz illegal gehandelt. Niemand weiß, ob pharmazeutische oder technische Qualitäten verwendet wurden und Verunreinigungen oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten sind.

Für die Zukunft der E-Zigarette ist entscheidend, dass verantwortungsvolle Hersteller und Händler die Produktentwicklung prägen, sich für den Jugendschutz engagieren und die bestehenden rechtlichen Regelungen befolgen. Die Gesundheitspolitik sollte sich im Gegenzug endlich für Möglichkeiten von „Tobacco Harm Reduction“ öffnen, Verbraucher sachgerecht informieren und Anreize für weniger schädliche Produkte anbieten. Auch die Dampfer sollten nun ihre Interessen wahrnehmen, den Fachhandel unterstützen und trotz der zusätzlichen Steuer irreguläre Produkte meiden.

Mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes unterliegen auch E-Zigaretten ab dem 01. Juli 2022 der Tabaksteuer, die zunächst 16 Cent pro Milliliter Liquid beträgt und in drei weiteren Stufen bis zum 01. Januar 2026 auf 32 Cent pro Milliliter erhöht werden soll. Diese Steuer fällt nicht nur für handelsübliche Liquids an, sondern auch für sämtliche Flüssigkeiten, die für eine Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind. Bis Februar 2023 dürfen unversteuerte E-Zigaretten-Liquids, die sich bereits im Handel befinden, noch abverkauft werden.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36 – 123
presse@bvte.de
www.bvte.de

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