Düsseldorf (ots) –
Die auf die juristische Aufarbeitung von Impfschäden spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB (www.ru.law) möchte die Öffentlichkeit über ein nach ihrem Eindruck weit verbreitetes Phänomen aufklären, das nach übereinstimmender Einschätzung von Experten auf die Impfung mit mRNA-Impfstoffen gegen das SARS CoV 2-Virus als Erregerin der Krankheit Covid 19 zurückzuführen ist.
In einer Vielzahl von Einzelfällen ist den Anwälten aufgefallen, dass Autoimmunerkrankungen im Anschluss an eine Impfung diagnostiziert wurden. Teilweise gab es zwar Ärzte, die die Erkrankungen als psychosomatisch bedingt abtaten. Da allerdings häufig verschiedenartige Hyperinflammationseffekte von den Mandanten geschildert wurden, erschien den Anwälten dieser Erklärungsansatz unplausibel.
Vor diesem Hintergrund suchten die Anwälte in Zusammenarbeit mit Medizinern nach einer Möglichkeit, die offenkundig häufig als Folge der Impfung(en) auftretende Zerstörung oder zumindest eklatante Schwächung der körpereigenen Immunabwehr mittels harter Fakten zu belegen.
Das Studium unzähliger anerkannter medizinischer Fachzeitschriften führte zu der Erkenntnis, dass den Betroffenen mit der beschriebenen Symptomatik abnorme Blutbilder gemein sein müssten.
Daraufhin gaben die Anwälte ihren Mandanten auf, große Blutbilder mit bestimmten Immun-Markern anfertigen zu lassen. Die damit beauftragten Ärzte fragten in der Kanzlei nach, weshalb diese Untersuchungen durchgeführt werden sollten, und sahen die Zweckmäßigkeit erst ein, als sie die Ergebnisse aus dem Labor bekamen.
Die Blutbilder zeigten deutlich, dass die Mandanten unter V-Aids (Vaccine-Acquired Immune Deficiency Syndrom) leiden. Das zeigt sich anhand der Werte bestimmter Zellen, die für ein funktionierenden Immunsystem verantwortlich zeichnen. Die entsprechenden Ärzte zeigten sich überrascht und bestätigten den Mandanten angesichts des vollkommen atypischen Blutbildes und der entsprechenden Beschreibung von V-AIDS einen Impfschaden – was sie zuvor noch abgelehnt hatten.
Im renommierten Wissenschaftsmagazin „Nature“ veröffentlichten 26 internationale Wissenschaftler einen Fachartikel zum Inhalt und Ausmaß der genetischen Umprogrammierung des Immunsystems infolge der Impfung. Die Anwälte verstehen den Artikel so, dass das Immunsystem durch die Impfung irreparabel zerstört werde. Der Artikel wurde „Nature“ bereits im April 2021 eingereicht aber erst am 26. Oktober 2021 (dem Veröffentlichungsdatum) veröffentlicht.
https://www.nature.com/articles/s41421-021-00329-3.pdf
Für jeden Arzt messbare Folgen sind laut weiterer wissenschaftlicher Veröffentlichungen:
1. Das Kommunikationssystem des Immunsystems IFN/IFR wird ausgeschaltet. Das Interferon wird unterdrückt. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S027869152200206X. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33907755/
2. Die Spikeproteine führten u.a. Synzytien-Bildung durch, d.h. viele menschliche Zellen fusionieren zu einer neuen Großzelle, mit der Folge des Einziehens und „Schredderns“ von Lymphozyten https://www.nature.com/articles/s41418-021-00782-3.
3. Die Funktion der NK Zellen (Natürliche Killerzellen) wird außer Kraft gesetzt. Die Erkennung von Krebszellen und Viren werde abgeschaltet https://www.nature.com/articles/s41421-021-00329-3.
4. Regulatorische T-Helferzellen sind der Generalstab des Immunsystems. Festgestellt wurde aber, dass je mehr T-Reg jemand hat, desto schwerer verlaufe aber auch die Erkrankung https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33330871/. Das Thema sei nicht neu, sondern schon am 1. Sept. 2012 publiziert https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/22894960/ worden.
Bei einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesen Artikeln wäre dann zu folgern, dass im Rahmen eines großen Blutbildes und der Abklärung des Immunstatus von einem Labor die Lymphozyten, die Anzahl der T-Reg, der Th1/Th2 Zytokinstatus (funktionale Erschöpfung), NK-Testung Grundaktivität der nat. Killerzellen, Auskunft geben sollte, ob das vorliegt, was die Wissenschaft vorstehend als sog. V-Aids als Folge der Impfung beschreibt.
Ist das der Fall, dürfte ein erheblicher Impfschaden vorliegen, der zu erheblichen materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen führen könnte, erläutert Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei und bekannt als Pionier im sog. Diesel-Abgasskandal und Vertreter der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG: „Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-Aids vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht.“
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