Berlin (ots) –
Angesichts steigender Spritkosten sollte der Tankrabatt Autofahrer entlasten. Doch im Geldbeutel der Verbraucher kommt davon zu wenig an. Als Grund vermuten Experten, dass die Mineralölkonzerne die gesenkte Steuer nicht in vollem Umfang weitergeben. Das Bundeskartellamt untersucht mögliche Preisabsprachen der Konzerne.
Zu viel gezahltes Geld kann erstattet werden
Die geplante Entlastung der Bürger durch einen Tankrabatt ist in der Realität nicht eingetreten. Experten und das Bundeswirtschaftsministerium vermuten als Ursache Kartellabsprachen der Konzerne.
Dass auf diese Weise die gesenkte Steuer an die Verbraucher nicht weitergegeben wurde, veranlasst Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sogar dazu, das Kartellrecht in Zukunft verschärfen zu wollen. Damit soll eine Übergewinnabschöpfung der Mineralölkonzerne ermöglicht werden, wenn zumindest erkennbar ist, dass die Unternehmen ihre Marktmacht zulasten der Bürger missbrauchen.
Verwehrter Tankrabatt führt zu Schadensersatzanspruch
Auch Wirtschafts- und Kartellrechtler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski äußert im Gespräch mit „WELT“ seine Bedenken bezüglich des Handelns der Mineralölkonzerne. Für Schwintowski spricht alles dafür, dass man es mit einer abgestimmten und daher verbotenen Verhaltensweise, also einem echten Kartell der Unternehmen zu tun hat.
Der Kartellrechtler folgert: „Jedem einzelnen Geschädigten könnte deshalb ein Schadensersatzanspruch zustehen. Allerdings ständen in der Praxis der Streitwert und die Prozesskosten in keinem Verhältnis. In diese Lücke jedoch könnten Prozessfinanzierungsunternehmen stoßen, denen es möglich ist, einer Vielzahl von Betroffenen zu helfen, damit die Steuerentlastung beim eigentlichen Adressaten auch wirklich ankommt.“
Schadenersatzanspruch durchsetzen mit CODUKA
Die CODUKA GmbH, die sich bereits mit ihrem Angebot Geblitzt.de erfolgreich für die Belange hunderttausender Autofahrer einsetzt, ist einer der bekanntesten Prozessfinanzierer und möchte den Geschädigten die Möglichkeit bieten, das an den Zapfsäulen zu viel bezahlte Geld zurückzuerhalten.
„Demnach wäre eine Übergewinnabschöpfung überflüssig, zumal die von der Regierung abgeschöpften Profite erst einmal nur der Staatskasse zugutekommen sollen“, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA GmbH.
„Bewahren Sie ihre Tankbelege im Original auf, um eine Erstattung zu ermöglichen. Sobald das Bundeskartellamt eine Kartellabsprache beim Tankrabatt feststellt, werden wir es Geschädigten ermöglichen, an ihr Geld zu kommen“, so Ginhold weiter.
Es kann nicht sein, „dass die Hilfe des Staates bei den gebeutelten Bürgern gar nicht oder nur zum Teil ankommt. Daher möchten wir den Geschädigten die Möglichkeit bieten, nachträglich zu ihrem Recht zu kommen, indem wir als Prozessfinanzierer dafür sorgen, dass der versprochene Tankrabatt auch seine Wirkung zeigt.“
CODUKA verhilft mit Geblitzt.de Autofahrern zu ihrem Recht
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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