Berlin (ots) –
Wer seine Baufinanzierung vorzeitig kündigt, muss der Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) für die entgangenen Zinsen zahlen. Das kann teuer werden – oft sind mehrere Tausend Euro fällig. Doch in vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, die VFE zu umgehen: Hat die Bank Fehler im Darlehensvertrag gemacht und Kunden nicht transparent über die Berechnung der VFE aufgeklärt, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, kann die Bank nach § 502 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) „eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden“ verlangen. Die Bank hat also für die vorzeitige Rückzahlung einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Das Kreditinstitut ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, den Darlehensnehmer so über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren, dass dieser in der Lage ist, die Berechnung der Bank nachvollziehen zu können. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung darf außerdem weder ein Entgelt verlangt noch ein Aufwand in Rechnung gestellt werden. Oft sind die Kosten für solche Vorfälligkeitsentschädigungen auch überhöht und falsch berechnet.
Wann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
In folgenden Fällen darf die Bank bei der Rückzahlung des Immobiliendarlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen:
– Wenn die Zinsen über zehn Jahre hinaus fest vereinbart sind, kann das Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Sechs-Monats-Frist entschädigungslos gekündigt werden. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Kreditnehmer das Darlehen vollständig erhalten hat (§ 489, Abs. 1 Nr. 2 BGB).
– Kündigt die Bank das Darlehen, weil die Raten nicht mehr bezahlt werden können, darf sie ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sondern nur Verzugszinsen.
– Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist auch ausgeschlossen, wenn im Vertrag Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Das gilt für Darlehensverträge, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden.
Die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen klar, prägnant und verständlich sein. Sie dürfen nicht ungenau und müssen richtig und für den Verbraucher nachvollziehbar sein.
Immobilienkredit kündigen: Oft fehlen Angaben im Vertrag
Für Verträge ab dem 21. März 2016 gilt, dass Kreditinstitute im Vertrag bestimmte Pflichtangaben machen und Verbraucher korrekt darüber informieren müssen, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Macht die Bank im Vertrag dazu unzureichende Angaben, entfällt der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags (§ 502 Abs. 2 BGB). Dazu gibt es inzwischen einige Urteile zugunsten der Bankkunden. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt zum Beispiel in einem Fall gegen die Commerzbank entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 22.000 Euro an den Kreditnehmer erstatten muss (Az. 17 U 810/19). Das Urteil wurde zwischenzeitlich bereits durch den Bundesgerichtshof bestätigt.
Immobilienkreditverträge, die seit dem 21. März 2016 unterzeichnet wurden, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit mangelhaft und können bei einem berechtigten Interesse ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt (https://www.rueden.de/kredit-kuendigen-ohne-vfe/) werden. Sind die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht oder nur unzureichend vorhanden, entfällt der Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung. Wer die entsprechenden Angaben im Vertrag nicht findet oder Zweifel daran hat, ob die Angaben ausreichend sind, sollte sich anwaltlich beraten lassen.
Kreditvertrag auflösen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Haben Sie Ihre Immobilie nach dem 21. März 2016 finanziert und diese zwischenzeitlich verkauft bzw. beabsichtigen den Verkauf? Wenn die Angaben im Darlehensvertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, kann das Immobiliendarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Die Rechtsanwaltkanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher, die ihre Kreditvereinbarungen kündigen wollen, gegen alle deutschen Banken – gerichtlich wie außergerichtlich. Profitieren Sie von unserer Expertise und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung (https://ots.de/C5SmYq): Wir prüfen unverbindlich, ob eine Kündigung Ihres Immobilienkreditvertrags ohne VFE möglich ist. Wir sind gern für Sie da!
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