Berlin (ots) –
Früher bezeichnete man sie „Gesellschafter*in“: Senioren-Assistenten unterstützen ältere Menschen, damit sie möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können und stolpern dennoch über unterschiedliche Anerkennungshürden zwischen Flensburg und Bodensee. Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten (BdSAD) fordert von den politischen Entscheidern endlich einheitliche Regelungen. „Wir brauchen länderübergreifende Konsultationen, damit dieses gesellschaftlich wichtige Berufsbild Wertschätzung und Anerkennung findet. Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Das ist bürokratischer Wahnwitz“, erklärt Carolin Favretto, Vorsitzende der BdSAD (http://www.bdsad.de).
Es geht um 16 unterschiedliche Alltagsverordnungen, mit denen die Anerkennungsvoraussetzungen für Senioren-Assistenten geregelt sind. Wer sich in Schleswig-Holstein für die begleitende Alltagsunterstützung von Senioren und Menschen mit Hilfebedarf entscheidet, braucht eine Minimalschulung von 120 Stunden. Anders in Nordrhein-Westfalen: Dort darf eine Senioren-Assistentin schon nach 40 Stunden Schulung ihren ersten Kundentermin wahrnehmen. Während NRW und Schleswig-Holstein in ihren jeweiligen Landesverordnungen Senioren-Assistenten als selbstständige Dienstleister anerkennen, ticken in Bayern die Uhren anders. Dort ist das Einzelunternehmertum offenbar nicht erwünscht – anerkannt wird nur, wer eine Kooperation mit mindestens zwei Senioren-Assistenten eingeht. Denselben Weg geht Brandenburg und auch Sachsen-Anhalt schreibt Firmenkonstruktionen wie beispielsweise mit Vereinen vor. „Das sind realitätsferne Zulassungsvoraussetzungen, mit denen eine Ungleichbehandlung für diese spezialisierten Leistungsanbieter in Deutschland geschaffen wird“, so BdSAD-Vorsitzende Carolin Favretto.
Die vom Verein geforderte Chancengleichheit für diese Berufsgruppe auf dem deutschen Arbeitsmarkt hat noch einen weiteren, wichtigen Aspekt. Selbständige Senioren-Assistenten können die Pflegesachleistung nur anteilig in eine Entlastungsleistung umwandeln und mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen, wenn sie eine staatliche Anerkennung vorweisen können. Das bedeutet: Pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde können nicht die gewünschte und oftmals notwendige Entlastung erfahren, weil die von ihnen beauftragte qualifizierte Senioren-Assistentin die Gelder für die erbrachte Leistung nicht abrufen darf. „So wird der Wunsch nach mehr Lebensqualität verhindert. Professionelle Hilfe jenseits von körperlicher Pflege und hauswirtschaftlicher Unterstützung ist so nicht möglich. Senioren-Assistenten schließen diese überaus wichtige Betreuungslücke. „Wann kommt diese gesellschaftliche Bedeutung endlich in den Köpfen der Politiker an“, fragt Carolin Favretto.
Sie schlägt einen länderübergreifenden „Runden Tisch“ vor, damit sich die Verfasser der 16 Landesverordnungen auf ein gemeinsames Regelwerk einigen. „Unser Bundesverband steht selbstverständlich gern beratend zur Seite, denn wir wissen aus der täglichen Praxis, wo genau der Schuh drückt. Diese unsäglichen Schieflagen bei der Anerkennung unseres Berufsbildes müssen 2022 beendet werden!“
Die Bundesvereinigung der Senioren Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung qualifizierter Dienstleister, die begleitende Alltagsunterstützung für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf anbieten. Der Verein setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes in der Gesellschaft ein und ist ein Beratungs- und Kompetenznetzwerk mit hohen Qualitätsansprüchen. Auf der Homepage www.bdsad.de bietet die BdSAD eine Suchfunktion mit der Liste aller Mitglieder als übersichtlichen und schnellen Service an.
Für Rückfragen:
Nicola Sieverling
Pressesprecherin der BdSAD e.V.
E-Mail: presse@bdsad.de
Mobil: 0172 455 43 62
Original-Content von: Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V., übermittelt durch news aktuell