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Update zum Streit mit Polen und Ungarn – EU darf Rechtsstaatlichkeit erzwingen

Hamburg (ots) –

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein zentrales Prinzip von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Doch seit Jahren streitet die EU darüber mit den Mitgliedsländern Polen und Ungarn. Teil der Auseinandersetzung ist die personelle Besetzung der nationalen Verfassungsgerichte und anderer Gerichtshöfe. Nach Ansicht von Kritiken wurden immer wieder regierungstreue und rechtskonservative Juristen berufen und ältere Richter in den Ruhestand geschickt. Dafür wurde auch das Pensionsalter herabgesetzt. Damit hätten beide Länder die richterliche Unabhängigkeit verletzt, sagt die EU und droht mit finanziellen Kürzungen in Milliardenhöhe.

Seit 2021 gilt in der EU der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus. Danach können einem Mitgliedsland per Mehrheitsbeschluss Haushaltsmittel der EU entzogen werden, wenn eine Regierung etwa die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet. Angewendet wurde dieser Mechanismus bisher aber noch nicht. Polen und Ungarn haben dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Die Regierungen in Warschau und Budapest argumentieren unter anderem, dass es keine geeignete Rechtsgrundlage für den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gebe. Sie fürchten Strafen mit Hilfe des neuen Mechanismus, weil ihnen Kritiker vorwerfen, die Justiz entgegen der EU-Standards zu beeinflussen. Polen erhielt 2020 etwa 12 Milliarden Euro netto an EU-Geldern, Ungarn knapp 5 Milliarden.

EuGH-Entscheidung für die europäischen Werte

Das höchste EU-Gericht hat Mitte Februar entschieden, dass der Mechanismus rechtens ist. Der EuGH wies die Argumente Polens und Ungarns zurück, wonach die EU ihre Zuständigkeit überschreite. Die Richter in Luxemburg erklärten, die Verordnung ziele nicht darauf ab, Verstöße gegen den Rechtsstaat zu ahnden – sondern vielmehr der Schutz des EU-Haushalts, der durch etwaige Verstöße gefährdet sein könnte. Außerdem, so argumentierten sie, basiere die EU auf dem Vertrauen der Mitgliedsstaaten, dass diese die gemeinsamen Werte achten. Daher müsse die EU auch in der Lage sein, diese Werte zu verteidigen. Nun wächst der Druck auf die zuständige EU-Kommission von Ursula von der Leyen, schnell gegen beide Länder vorzugehen.

Vorrang für EU-Recht?

Hintergrund: Zugespitzt hat sich der Konflikt durch ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts im Oktober 2021, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtssystems in Frage. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen äußerte sich dazu (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_21_5163) unmissverständlich: „Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben.“

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