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Imperial/CORDIAL: Gesetzestreu gehandelt – Strafverfahren rechtskräftig eingestellt

Linz (ots) –

Die Vorwürfe von Cobin Claims gegen das Management der Imperial-/CORDIAL-Gruppe und deren Wirtschaftsprüfer haben sich als haltlos herausgestellt. Die WKStA hatte ihre Ermittlungen bereits im Sommer 2021 eingestellt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien bestätigte nunmehr die Verfahrenseinstellungen.

Nach Beendigung des Sanierungsverfahrens mehrerer Unternehmen der Imperial Finanzgruppe brachte RA Dr. Stephan Briem Anzeigen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein, in denen er dem Management der Imperial- und CORDIAL-Gruppe sowie dem Wirtschaftsprüfer schwerwiegende Straftaten zur Last legte, die teilweise 20 Jahre zurückreichen sollten. Durch parallel lancierte Presseaussendungen sollten Gläubiger der Firmengruppen ermutigt werden, sich auf der Plattform von Cobin Claims der Anzeige und danach einer Sammelklage anzuschließen. Die Plattform selbst war für Verbandsklagen nicht zugelassen.

Diese Anzeigen haben sich nunmehr – wie erwartet – als haltlos herausgestellt. Der von der WKStA bestellte renommierte Sachverständige Karl Hengstberger widerlegte alle Vorwürfe von RA Dr. Briem. Die WKStA stellte daraufhin ihre Ermittlungen im Sommer 2021 ein. Die dagegen von RA Dr. Briem eingebrachten Anträge auf Fortführung der Ermittlungen wies das Landesgericht für Strafsachen Wien als unbegründet ab. Die Strafverfahren sind damit rechtskräftig eingestellt. Die Begründung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien zeigt dabei schonungslos die Motivation hinter den Strafanzeigen auf: „Letztlich handelt es sich bei den Ausführungen der Fortführungswerber um zivilrechtliche/gesellschaftsrechtliche Rechtsprobleme und Ansprüche, die auch im Wege des Strafverfahrens auszutragen versucht werden, welche jedoch in keine Richtung hin eine ausreichende Beweislage für strafbare Handlungen der Beschuldigten begründen“.

„Dieser Weg wird von manchen Anwälten und „Rechtsdurchsetzungsplattformen“ beschritten, um Gutachtenkosten, die sie ansonsten selbst tragen müssten, auf den Steuerzahler abzuwälzen. Es hat sich mittlerweile zu einem Geschäftsmodell entwickelt, die Strafjustiz für die Verfolgung von angeblichen zivilrechtlichen Ansprüchen zu instrumentalisieren“, so Faramarz Ettehadieh, Gründer und Geschäftsführer der Imperial Finanzgruppe.

Im Gegensatz zu zivilrechtlichen Verfahren, bei dem der Verlierer die Kosten übernehmen muss, werden Verfahrenskosten im Strafrecht bei einer Einstellung von der Republik Österreich übernommen. Dem Steuerzahler sind dadurch Kosten für die Strafverfahren, die aufgrund falscher Beschuldigungen in den letzten Jahrzehnten gegen Unternehmensgründer und Geschäftsführer Faramarz Ettehadieh, sowie Wirtschaftsprüfer und weitere Organe der Gesellschaften, geführt und allesamt eingestellt wurden, in Millionenhöhe entstanden.

Die Imperial-Finanzgruppe hat in den letzten 50 Jahren über 100 Gebäude, wie Einkaufszentren, Fachmarktzentren, Wohn- und Bürogebäude, entwickelt und errichtet, sowie die Hotelgruppe CORDIAL gegründet. Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch im Herbst 2017, dass die atypisch stillen Gesellschafter der Imperial als Darlehensgeber zu qualifizieren sind. Somit mussten umgehend die gesellschaftsrechtlich bei entsprechender Liquidität vorgesehenen Entnahmen als garantierte 6%-ige Zinsen rückwirkend ausbezahlt werden. Die Gesellschaft wurde kurzfristig saniert, indem das Geschäftsmodell beendet, sowie Hotels und Gebäude verkauft wurden. Im Rahmen der Auflösung der CORDIAL Ferienclub AG erhielten die Gläubiger bis 2021 eine Quote von 100%.

Pressekontakt:

RA Mag. René Haumer, LL.M.
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