Donnerstag, Dezember 26, 2024
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„eCar-Service“: Kfz-Gewerbe ist für E-Mobilität gut aufgestellt

Bonn (ots)

Auf der Automechanika Digital Plus haben ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk die Initiative „eCar-Service“ vorgestellt. Damit zeigt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, dass die Kfz-Meisterbetriebe für Service- und Reparaturarbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen bereits jetzt bestens gerüstet sind. Mit „eCar-Service“, dem neuen Zusatzzeichen zum Kfz-Meisterschild, können Kfz-Betriebe nun auch ihren Kunden zeigen, dass sie über gut qualifiziertes Personal und die nötige Werkstattausrüstung für Arbeiten an E-Autos verfügen.

„Das Signal ist eindeutig: Wir können selbstverständlich auch E-Auto“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Auch wenn erst vergleichsweise wenige Hybrid- und Elektrofahrzeuge zum Service oder zur Reparatur in die Betriebe kommen, sind wir als Kfz-Gewerbe gut vorbereitet. Die Werkstätten sind hier deutlich weiter als etwa der Ausbau der Ladeinfrastruktur.“

Um sich den neuen technischen Herausforderungen zu stellen, sind bereits heute mehr als 30.000 Mitarbeiter:innen der Kfz-Betriebe zum „Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen in Kraftfahrzeugen“ qualifiziert.

„Mit eCar-Service wollen wir den Autofahrer:innen zeigen, dass wir auch in Zukunft ihre verlässlichen und top qualifizierten Partner für Service und Reparatur am Fahrzeug bleiben, ganz gleich, mit welchem Antrieb“, so Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister. Kunden können sich ab Ende September auf der Webseite eCar-Service.de informieren und eine geeignete Werkstatt in ihrer Nähe finden.

Die zu erfüllenden Anforderungen der Betriebe haben der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) gemeinsam abgestimmt. Kfz- und Karosseriebaubetriebe können sich für „eCar-Service“ qualifizieren, wenn sie unter anderem über mindestens eine „Fachkundige Person (FHV nach DGUV-Information 209-093) und die notwendige Werkstattausrüstung verfügen. Außerdem muss es einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 11 kW sowie eine geeignete Abstellfläche für beschädigte Hochvolt-Fahrzeuge geben.

Betriebe, die alle Anforderungen erfüllen, können ihren Kunden ihr Werkstattangebot mit „eCar-Service“ präsentieren. In Kürze gibt es das Zusatzzeichen unter www.kfz-meister-shop.de sowie ein Online-Werkstattverzeichnis. Dort können sich Betriebe eintragen, so dass sie von Werkstatt-Kunden gefunden werden.

Pressekontakt:

Stefan Meyer,ZDK-PR-Referent
Tel.: 0228/ 91 27 273
E-Mail: smeyer@kfzgewerbe.de

Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), übermittelt durch news aktuell

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