Mainz (ots) – In Zukunft finden Opfer auf einen Blick qualifizierte Rechtsberatung
WEISSER RING bietet jetzt Anwaltsliste und Zertifizierung für qualifizierte Opferanwältinnen und Opferanwälte an
Gerade im Bereich der anwaltlichen Vertretung von Opfern von Straftaten besteht ein großes Bedürfnis der Betroffenen, fachlich spezialisierten Rechtsrat zu finden. Außerdem ist es ein Anliegen von Opferanwältinnen und Opferanwälten, ihre fachliche Qualifikation zeigen zu können.
Eine bundesweite Anwaltsliste soll Kriminalitätsopfern deshalb künftig die Suche nach fachkundiger rechtlicher Unterstützung erleichtern. Erstellt und gepflegt wird die Liste vom WEISSEN RING, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. Darüber hinaus kann der WEISSE RING in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Bezeichnung „Zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING“ übertragen.
In die Liste eintragen lassen können sich Anwältinnen und Anwälte mit entsprechenden theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen in der Vertretung von Opfern von Straftaten. Wer weitere Kenntnisse und Erfahrungen nachweist, kann zudem als „Zertifizierter Opferanwalt WEISSER RING“ anerkannt werden. Die aufgeführten Anwältinnen und Anwälte müssen zudem Grundlagen der Psychotraumatologie kennen und in Gesprächsführung ausgebildet sein, den Verhaltenskodex des WEISSEN RINGS akzeptieren und sich regelmäßig in geeigneter Weise fortbilden.
„Opferrechte sind häufig Antragsrechte“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Oft genug müssen Betroffene von Straftaten ihre Entschädigungsansprüche außerdem auf dem Rechtsweg durchsetzen. Wo aber finden sie dafür passende anwaltliche Unterstützung? Bislang gibt es weder eine entsprechende Übersicht noch den schon lange vom WEISSEN RING geforderten Fachanwalt für Opferrechte. Diese Lücke schließen wir jetzt aus unserer Sicht mit der Anwaltsliste und der Zertifizierung für Opferanwälte.“
Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden die Voraussetzungen und Antragsformulare im Internet unter www.weisser-ring.de/opferanwalt. Dort wird in Zukunft auch die Liste veröffentlicht werden. Kriminalitätsopfer sollen dann beispielsweise per Postleitzahlen-Suche einen qualifizierten juristischen Beistand in der Nähe ihres Wohnorts finden können.
Die Übernahme von Anwaltskosten durch den WEISSEN RING bleibt unabhängig von einer Eintragung in die Liste und/oder der Zertifizierung. „Es gilt die freie Anwaltswahl“, betont Jörg Ziercke. „Die Anwaltsliste ist ein reines Unterstützungsangebot für Kriminalitätsopfer, die sich viel zu oft allein gelassen fühlen.“
Zur Projekt-Website: www.weisser-ring.de/opferanwalt
Über den WEISSEN RING
Der WEISSE RING wurde 1976 in Mainz gegründet als „Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.“. Er ist Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität. Der Verein unterhält ein Netz von rund 2.900 ehrenamtlichen, professionell ausgebildeten Opferhelferinnen und Opferhelfern in bundesweit rund 400 Außenstellen, beim Opfer-Telefon und in der Onlineberatung. Der WEISSE RING hat mehr als 100.000 Förderer und ist in 18 Landesverbände gegliedert. Er ist ein sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Medien in allen Fragen der Opferhilfe. Der Verein finanziert seine Tätigkeit ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und testamentarischen Zuwendungen sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Geldbußen. Der WEISSE RING erhält keinerlei staatliche Mittel.
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