Berlin (ots) – Wer muss für die Glyphosatfreiheit von Honig sorgen: Der Landwirt oder der Imker? Darüber wird das Landgericht Frankfurt/Oder am 10.08.2021 verhandeln.
Der Imker Sebastian Seusing hatte seine Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Landkreis Barnim aufgestellt. Im April 2019 fanden seine Bienen auf dem angrenzenden Feld einen reich gedeckten Tisch vor: der Löwenzahn stand in voller Blüte. Der Pächter des Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, besprühte den Löwenzahn mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Seusings Bienen sammelten weiter mit Glyphosat besprühten Blütenpollen und Nektar, bevor der Löwenzahn nach zwei Tagen abstarb.
Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Imker Seusing musste große Mengen seines Honigs entsorgen (https://www.aurelia-stiftung.de/2019/12/03/glyphosat-im-honig-existenzbedrohung-fuer-brandenburger-imkerei/), weil dieser nicht mehr verkehrs- und verzehrfähig war. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden hat Seusing seinen Familienbetrieb mittlerweile aufgegeben. Nun fordert er Schadensersatz von der Landwirtschaftsgesellschaft.
TERMIN: Mündlicher Prozess im Schadensfall der Imkerei Seusing
Ort: Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Sitzungssaal 304, 3. OG
Zeitpunkt: Dienstag, 10.08.2021, 09.30 Uhr
Für eine Akkreditierung wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Landgerichts. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/landgericht-frankfurtoder/presse/)
Für den Imker ist die Sache klar: Er konnte weder wissen noch verhindern, dass der Landwirt das Glyphosat ausbringt. Die Landwirtschaftsgesellschaft hingegen lehnt einen Schadensersatz ab, weil Glyphosat nicht als bienengefährlich eingestuft sei. Für die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte fühlt sie sich nicht verantwortlich, obwohl der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg seit Jahren darauf hinweist, dass zur Vermeidung von Rückständen im Honig der Glyphosateinsatz bei blühenden Pflanzen unterbleiben sollte. Falls das Gericht zugunsten des Imkers entscheidet, hätte das Urteil eine wichtige Signalwirkung. Denn bisher genießen Imkereien in solchen Fällen keinen Rechtsschutz und müssen die Kosten für die fremdverursachten Schäden selber tragen.
Sebastian Seusing wird unterstützt von der Aurelia Stiftung. Er wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz vom Berliner Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Mehr Informationen: www.aurelia-stiftung.de/glyphosat-im-honig-seusing
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