Mönchengladbach (ots) – Korrigierte Fassung der Meldung vom 05.07.2021, 9:29 Uhr. Bitte beachten Sie die Korrekturen in der Überschrift, sowie dem ersten, dritten, vierten und fünften Absatz. Es folgt die korrigierte Fassung.
Wird es im Dieselabgasskandal enger für die Daimler AG? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Stuttgart wegen eines Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4Matic bestätigt.
Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. „Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Er weist besonders auch auf Entscheidungen bei Oberlandesgerichten im Daimer-Abgasskandal hin. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 23 U 728/21) kürzlich ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az. 20 O 190/20) bestätigt. In dem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4Matic, für den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen behördlichen Rückruf wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hatte.
Weil das Landgericht für die Vorteilsanrechnung eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern anstatt der geforderten 300.000 Kilometern angenommen hatte, hatte der Kläger Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen. Dem Kläger wurde vom OLG Stuttgart die Möglichkeit eingeräumt, seine Berufung zurückzunehmen. Aus Kostengründen hat sich der Kläger jedoch gegen die Rücknahme der Berufung entschieden, weil er in dem Fall einen viel höheren Kostenanteil zu tragen gehabt hätte als bei der jetzt angesetzten Quote von acht Prozent für den Kläger und 92 Prozent zulasten der Daimler AG, meldet die Kanzlei, die den geschädigten Verbraucher vertreten hatte.
Das bedeutet laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Geschädigte Verbraucher sollten grundsätzlich den Weg über die Gerichte suchen, um ihr Recht im Dieselabgasskandal durchzusetzen. Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht Stuttgart ist ein weiterer Baustein.“
Am 18. September 2020 hatte bereits das OLG Naumburg als erstes Oberlandesgericht ein verbraucherfreundliches Urteil im Daimler-Dieselskandal gefällt (Az.: 8 U 8/20). Gegen Rückgabe eines manipulierten Mercedes-Benz-Diesels mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 musste Daimler den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. In dem streitgegenständlichen Fahrzeug war ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut. Das Oberlandesgericht Köln hatte in einem aufsehenerregenden Verfahren (Urteil vom 16.04.2021, Az.: 19 U 53/20) ein Urteil des Landgerichts Aachen (8 O 430/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E 220 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM651 und der Schadstoffklasse Euro 5.
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