Samstag, November 16, 2024
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Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht / Verbraucheranwälte warnen vor Musterklage für Mercedes-Käufer

Köln (ots) – Die nächste Musterfeststellungsklage rollt an: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Klage gegen Daimler erhoben. Nach Auffassung vieler Experten und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind viele hochpreisige Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes illegal manipuliert. Betroffene Daimler-Kunden können sich der Klage anschließen, um Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu bekommen. Doch die sogenannte „Sammelklage“ birgt gravierende Nachteile, derer sich Verbraucher bewusst sein sollten.

Anwalt rät vielen Geschädigten von der Musterfeststellungsklage ab

Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind schnell aufgezählt: Die Teilnahme ist sehr einfach möglich, hemmt grundsätzlich die Verjährung und kostet erst einmal kein Geld. Doch die Risiken fallen oft unter den Tisch: „Für den Teilnehmer an einer solchen Klage entsteht noch kein konkreter Anspruch. Jeder Betroffene muss im Anschluss eine eigene Klage erheben, sonst erhält er kein Geld. Das ist der große Unterschied zur aus den USA bekannten Sammelklage“, erläutert Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.

Weiteres Manko für viele Mercedes-Kunden: Ausschließlich Käufer von Autos mit dem Motor OM 651 können sich wirksam an der Klage beteiligen. Dies betrifft ca. 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Typen GLC und GLK. Dabei sind noch viel mehr Daimler-Modelle mit der illegalen Abgas-Technik ausgestattet. Wer sich mit einem „falschen“ Auto beteiligt, dessen Klage ist aussichtslos. „Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge fallen aus der Klage heraus. Daneben gibt es zig weitere Konstellationen, die eine wirksame Beteiligung unmöglich machen. Für die Musterfeststellungsklage braucht man eigentlich im Vorfeld anwaltlichen Rat. Vielfach ist die Einzelklage der deutlich bessere Weg“, wird Dr. V. Ghendler deutlich.

Kostenrisiko entfällt auch bei Rechtsschutzversicherung

Wenn zum Kaufzeitpunkt bereits eine Rechtsschutzversicherung bestand, übernimmt diese das Kostenrisiko einer Einzelklage. Dies biete laut Dr. Ghendler den Vorteil, dass der Kläger sein Verfahren deutlich schneller zum Abschluss bringen könne. In der Regel reduziert sich der Schadensersatz, je mehr Kilometer das Auto seit dem Kauf gefahren wurde. Je länger das Verfahren dauert, umso weniger lohnt es sich daher für den Kläger. „Gerade die Musterfeststellungsklage kann sich stark in die Länge ziehen und somit Daimler sogar in die Karten spielen.“, meint Dr. V. Ghendler. Positiv sei aber, dass damit eine Klärung einiger grundsätzlicher Fragen angestrebt werde, die derzeit von Gerichten noch unterschiedlich beurteilt werden.

Anwaltskanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten Verbrauchern kostenlos die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob sie mit ihrem Fahrzeug grundsätzlich Ansprüche im Dieselskandal besitzen und wie sie diese am besten durchsetzen. Dann kann ein Mercedes-Käufer gut informiert entscheiden, ob er statt der Musterfeststellungsklage doch eine Einzelklage führen möchte.

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