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SWM Chef zum aktuellen Entwurf der EEG-Verordnung / „Grünen Wasserstoff“ technologieneutral definieren

München/Berlin (ots) – Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung begrüßt, dass mit dem heutigen Entwurf der EEG-Verordnung ein erster Ansatz vorliegt, wann Wasserstoff als ‚grüner Wasserstoff‘ anzusehen ist. Er kritisiert allerdings die engen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber vorsehen will:

„Die Erzeugung von Wasserstoff und im Speziellen von grünem Wasserstoff ist derzeit nicht wettbewerbsfähig gegenüber fossilen Energieträgern. Sie bedarf neben einer ausreichenden Förderung und den richtigen Rahmenbedingungen vor allem auch eines erheblichen Mehrausbaus erneuerbarer Energien, über die bestehenden Ausbauziele hinaus. Der jetzt vorliegende Entwurf der EEG-Verordnung greift allerdings schon bei den richtigen Rahmenbedingungen zu kurz: Nur jener Wasserstoff soll als grün gelten, der in elektrochemischen Prozessen, also in einer chemischen Reaktion (ausschließlich) mit elektrischem Strom hergestellt wird. Damit werden andere Technologien, wie z.B. die Dampfreformierung von Biogas, bei denen alle für den Herstellungsprozess notwendigen primären und sekundären Energieträger aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen.

Für mich ist diese enge Definition vollkommen unverständlich. Wasserstoff sollte immer dann als grün bezeichnet werden, wenn alle primären und sekundären Energieträger, die im Herstellungsprozess zugeführt oder verwendet werden, aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.

Eine technologieneutrale Definition von grünem Wasserstoff ist essenziell, um zukünftige CO2-neutrale Innovationen auf dem jungen Wasserstoffmarkt nicht von vornhinein auszuschließen.“

Pressekontakt:

Bettina Hess, SWM Pressesprecherin, 089/2361-5042, presse@swm.de

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