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Orkantief SABINE kommt Sonntag / Verkehrsbehinderungen zum Wochenbeginn

Bonn (ots) – Ein Orkantief rauscht Sonntag heran. Schäden sind zu befürchten.
Der Sturm trifft am Nachmittag auf die Nordwesthälfte. In der Nacht zum Montag
erreicht er die mittleren und südlichen Landesteile. Landesweit sind Böen um 120
km/h möglich, lokal sogar bis zu 140 km/h.

Orkan zum Wochenbeginn

Vom Atlantik rauscht am Wochende Orkantief SABINE heran. Ab Sonntag brechen mit
ihm turbulente Zeiten an. „Der Wind nimmt schon vormittags im Nordwesten und
Westen spürbar zu. Rasch fegen erste Sturmböen übers Land. Am Nachmittag
steigert sich der Sturm zum Orkan, dann drohen verbreitet Böen bis 120 km/h,
schlimmstenfalls sogar bis zu 140 km/h.“, befürchtet Matthias Habel, Meteorologe
von WetterOnline.

Gefahr durch Windbruch

„Ein großes Problem ist, dass der Sturm auf geschwächte Bäume trifft. Sie sind
bundesweit durch die Dürre der letzten beiden Jahre massiv geschwächt oder
bereits abgestorben. Orkanböen haben diese Bäume nichts mehr entgegenzusetzen.
Es ist zu befürchten, dass sie reihenweise umfallen und verbreitet zu
Verkehrsbehinderungen führen.“, sagt Matthias Habel.

Umherfliegende Gegenstände

Bei den zu erwartenden Windgeschwindigkeiten besteht erhebliche Gefahr durch
umherfliegende Gegenstände. „Diese Bedrohung darf nicht unterschätzt werden! Bei
Böen von 130 km/h sind selbst kleine und leichte Gegenstände gefährlich. Vor dem
Sturm sind lose Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumentöpfe, Mülltonnen oder auch
Trampoline zwingend zu sichern!“, rät Wetterexperte Habel. „Rund um Baustellen
droht Gefahr, da dort Bauzäune und sogar Kräne umstürzen oder Baumaterial und
Teile von Gerüsten durch die Gegend fliegen könnten.“

Müssen Kinder zur Schule?

Ein heftiger Sturm wie SABINE kann als zwingender Grund für das Nichterscheinen
in der Schule gelten. Insofern nicht seitens der Schulbehörden ein Schulausfall
angekündigt wird, entscheiden die Erziehungsberechtigten individuell, ob sie
ihrem Kind den Schulweg zumuten können. Ist dies nicht der Fall, so muss die
Schule informiert werden. Das Fernbleiben von der Schule gilt dann als
entschuldigt.

Begründete Arbeitsverhinderung

Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, pünktlich auf der Arbeitsstelle zu
erscheinen. Drohen Unwetter, so muss er für den Weg mehr Zeit einplanen. Bei
einem Sturm, vor dem im Voraus gewarnt wird, kann eine begründete
Arbeitsverhinderung vorliegen. Dann kann der Arbeitnehmer zu Hause bleiben, hat
allerdings keinen Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitgeber kann dann also den
Lohn einbehalten oder aber von seinem Mitarbeiter verlangen, dass dieser die
ausgefallene Arbeitszeit nachholt.

Den genauen Ablauf des Sturms erfährt man auf www.wetteronline.de, mit der
WetterOnline App oder durch einen Blick auf die neue Wetterstation wetteronline
home. Mit dem Alexa-Skill von WetterOnline sowie dem Skill für den Google
Assistant können Wetterinfos auch über die digitalen Helfer abgefragt werden.

Pressekontakt:

Matthias Habel
Diplom-Geograph
Leiter Unternehmenskommunikation
matthias.habel@wetteronline.de
+49 228 55 937-929

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/12322/4514133
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