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Mehrheit der Apotheken ist schon an Telematik-Infrastruktur angeschlossen

Berlin (ots) – Die Mehrheit der Apotheken in Deutschland ist bereits an die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen angeschlossen: Wenn zum 1. Juli 2021 das E-Rezept eingeführt wird, dürften alle Betriebe ausgestattet und in der Lage sein, elektronische Verordnungen zu verarbeiten. Das ergibt eine Auswertung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis von Daten aus Apothekensoftwarehäusern und Landesapothekerkammern. Demnach sind bereits 75 Prozent aller Apotheken mit etwa 14.000 so genannten E-Health-Konnektoren ans Gesundheitsnetz angebunden. Die dafür notwendigen Institutionenkarten (SMC-B) hatten sogar schon mehr als 90 Prozent aller Apotheken erhalten – also rund 17.000. Mehr als 11.000 Apothekeninhaber und -leiter haben auch schon ihre elektronischen Heilberufsausweise (HBA) erhalten – das sind rund 60 Prozent.

„Die Apotheken sind im Back Office schon seit vielen Jahren hoch digitalisiert und bereiten sich nun auch mit Höchstgeschwindigkeit auf das E-Rezept vor, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten maßgeblich zu erleichtern und zu verbessern“, sagt Apothekerin Anke Rüdinger, IT-Beauftragte im Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Trotz aller Corona-Sonderaufgaben haben sich tausende Apotheken innerhalb weniger Monate auf den Weg in ein neues digitales Zeitalter gemacht. Ich bin mir sicher, dass die Apotheken ihre Patientinnen und Patienten mit dem E-Rezept noch schneller und komfortabler versorgen werden als bisher. Und auch die Patientinnen und Patienten ohne Smartphone müssen sich vorerst keine Sorgen machen – sie können sich beim Arzt im Notfall auch einen Code ausdrucken und in der Apotheke wieder einscannen lassen. Niemand wird unversorgt bleiben!“

Nach der schon lange erwarteten Zulassung eines E-Health-Konnektors für Apotheken im Sommer 2020 – derzeit sind vier Modelle im Markt verfügbar – hatten die knapp 19.000 Apotheken begonnen, sich im Eiltempo an die bundeseinheitliche Telematik-Infrastruktur anzuschließen. Über die Verbindung mit dem sicheren Datennetz können Apotheken auf Wunsch der Patienten schon jetzt den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren. Seit Jahresbeginn 2021 können sie arzneimittelbezogene Informationen in der elektronischen Patientenakte hinterlegen und ab 1. Juli 2021 auch elektronische Rezepte empfangen und bearbeiten. Ab 1. Januar 2022 wird das E-Rezept zur Pflicht.

Mehr Informationen unter www.abda.de und www.daserezeptkommt.de

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de

Christian Splett, Stellv. Pressesprecher, 030 4000 4137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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