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RKI bestätigt: Öffnung des Einzelhandels gefahrlos jetzt möglich

Berlin (ots) – Der aktuelle bekannt gewordene Stufenplan des dem Gesundheitsministerium unterstellten Robert-Koch-Institut (RKI) „ControlCovid“ bestätigt, dass eine gefahrlose Öffnung des Einzelhandels unter Anwendung der Corona bedingten nötigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sofort möglich ist. „Die jetzt vom RKI veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen,“ stellt Harald Ortner, Vorstandes des German Council of Shopping Places, GCSP, fest und fragt: „Wenn nunmehr vom offiziellen Berater des Gesundheitsministerium festgestellt wird, dass vom Einzelhandel kaum Infektionsgefahr ausgeht, wieso sind dann die Läden noch geschlossen?“

Dass ein Betrieb des stationären Einzelhandels in der Corona-Pandemie seit April 2020 unter hohen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter möglich ist, stellt der GCSP in seinem jetzt veröffentlichtem aktualisierten Muster-Handbuch zu Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen am Beispiel von Einkaufszentren in Deutschland vor. Zusammen mit 17 Mitgliedsunternehmen, die rund 80 % aller Shopping-Center und Einkaufszentren in Deutschland managen, sind die umfangreichen Schutzmaßnahmen der vergangenen knapp 12 Monate zusammengetragen und als Anwendungsbeispiele dokumentiert worden. Grundlagen sind bundesweit praxiserprobte Lösungen, die dem gesamten Einzelhandel einen sicheren Betrieb ermöglichen. Jetzt zum möglichen Ende des zweiten Lockdowns stellt der GCSP die aktualisierte Version der Politik, den Städten und Behörden sowie den Shopping-Centern, Handelsimmobilien und Einzelhändlern als Arbeitshilfe kostenfrei zur Verfügung.

„Wenn schon ohne Berücksichtigung der Praxis erprobten Maßnahmen aus dem Muster-Handbuch nur eine geringe Infektionsgefahr besteht, dann ist die Infektionsgefahr unter Berücksichtigung des Muster-Handbuches so gering, dass eine umgehende Öffnung der Läden unter Maßgabe der Umsetzung dieser Maßnahmen stattfinden müsste,“ stellt Harald Ortner abschließend fest.

Download hier: https://www.gcsp.de/files/gcsc/img/GC%20Academy/GCSP%20Musterhandbuch%20V2.0.pdf (https://www.gcsp.de/files/gcsc/img/GC%20Academy/GCSP%20Musterhandbuch%20V2.0.pdf)

Der German Council of Shopping Places ist der bundesweit einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft. Er vertritt die unterschiedlichen und vielseitigen Interessen seiner Mitglieder zum Erhalt lebendiger Marktplätze. Rund 750 Mitgliedsunternehmen der Bereiche Handel, Entwicklung und Analyse, Finanzierung, Center-Management, Architektur, Handelsimmobilien, Einzelhändler und Marketing-Spezialisten sowie Städte und Kommunen bilden hier einen aktiven Interessenzusammenschluss als ideale Networkingbasis des Handels und der Handelsimmobilienakteure. Mit rund 1 Million Arbeitnehmern und direkt verbundenen Dienstleistern repräsentieren die Mitgliedsunternehmen des GCSC einen bundesweit bedeutenden Wirtschaftszweig.

Pressekontakt:

Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes
ibehrens@gcsc.de /ingmar@behrensundbehrens.de
Mobil 0049(0)171 5139239, 0049 431(0)66 111 88 11

Original-Content von: German Council of Shopping Places, übermittelt durch news aktuell

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