Berlin (ots) – Das Gebäudeenergiegesetz, das seit 1. November 2020 in Kraft ist, verpflichtet viele Haus- und Wohnungseigentümer zum Austausch ihres Heizkessels nach 30 Jahren. Doch wie alt ist die eigene Heizungsanlage?
Laut einer aktuellen Kantar-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) (1), wissen 69 Prozent der Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland deren Alter auf das Jahr genau. Dagegen kennt ein Viertel (24 Prozent) der Befragten das Alter der eigenen Heizungsanlage nur ungefähr und 5 Prozent kennen es gar nicht. „Wer nicht genau weiß, wie alt die eigene Heizung ist, kann es durch einen Blick auf das Typenschild herausfinden. Das Typenschild befindet sich auf dem Heizkessel und gibt unter anderem Auskunft über das Baujahr“, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG.
Bei einem Wechsel auf eine klimafreundliche, emissionsarme Flüssiggasheizung können Heizungsmodernisierer von staatlichen Fördermitteln profitieren und bis zu 40 Prozent der Kosten sparen. Zum Beispiel mit einer Gas-Hybrid-Heizung bei Einbindung von mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energie. „Die Fördermittel werden allerdings nur so lange gewährt, wie der Heizungstausch noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die 30-Jahres-Marke absehbar, heißt es zügig handeln“, empfiehlt Markus Lau.
(1) Repräsentative Umfrage „Wärmemarkt“ des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V.; im Dezember 2020 wurden 519 Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland ab 25 Jahren befragt.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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