Berlin (ots) – Seit Jahresanfang gilt in Deutschland eine CO2-Bepreisung für fossile Wärme: Je geringer der CO2-Ausstoß der genutzten Heizenergie ist, desto geringer fällt der CO2-Preisaufschlag aus.
Knapp jeder zweite Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland (46 Prozent) weiß nicht, ob die in seiner Immobilie genutzte Heizenergie dem CO2-Preisaufschlag unterliegt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Kantar-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG)(1). Immerhin einem Drittel der Befragten (32 Prozent) ist bewusst, dass für den genutzten Brennstoff der CO2-Preisaufschlag zu zahlen ist, während sich jeder fünfte Haus- und Wohnungseigentümer (21 Prozent) sicher ist, dass kein CO2-Preisaufschlag für die von ihm gewählte Wärmeerzeugung anfällt.
Wechsel zu einer modernen Flüssiggas-Heizung rentiert sich – für’s Klima und den Geldbeutel
Flüssiggas schneidet beim CO2-Preisaufschlag angesichts der besseren CO2-Bilanz deutlich günstiger ab als Heizöl. „Bei einem Gebäude der Energieklasse E mit einer Nutzfläche von 180 m2 können Haus- und Wohnungseigentümer bei einem Wechsel von einer 25 Jahre alten Ölheizung zu einer Flüssiggas-Brennwerttherme bereits im ersten Jahr mehrere hundert Euro an Energiekosten sparen“, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG.
(1) Repräsentative Umfrage „Wärmemarkt“ des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V.; im Dezember 2020 wurden 519 Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland ab 25 Jahren befragt.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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