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Smart Meter: Tipps für Verbraucher / Vergleich von Kosten und Sparpotenzial / Smart Meter können beim Energiesparen helfen / Mieter mit freier Auswahl bis Ende 2020

Berlin (ots) – Mieter und Eigentümer können mit Smart Metern ihren
Energieverbrauch und ihre CO2-Emssionen deutlich senken. Darauf weist die
Kampagne „Meine Heizung kann mehr“ (www.meine-heizung.de) der gemeinnützigen
Beratungsgesellschaft co2online hin. Beim Einsatz von Smart Metern ist
allerdings einiges zu beachten. Wichtig ist vor allem, die laufenden und
einmaligen Kosten für ein Smart Meter zu prüfen – und mit dem persönlichen
Sparpotenzial zu vergleichen.

Sparpotenzial bei Strom übersteigt Kosten für Smart Meter häufig

Ein Strom-Smart-Meter für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen im
Einfamilienhaus kostet pro Jahr in der Regel maximal 60 Euro. Das Sparpotenzial
liegt laut Studien im Schnitt bei 60 bis 150 Euro. Pro Haushalt können zwischen
100 und 260 kg CO2 vermieden werden.

Das persönliche Sparpotenzial beim Stromverbrauch kann allerdings auch kleiner
sein. Dann rechnet sich ein Smart Meter womöglich nicht. Prüfen können Mieter
und Eigentümer ihr Stromsparpotenzial zum Beispiel auf
https://www.co2online.de/smart-meter. Außerdem sind zusätzliche Kosten möglich:
vor allem durch einen Umbau des Zählerkastens. Das ist laut Verbraucherzentrale
bei etwa einem Viertel aller Haushalte nötig.

Mit flexiblen Stromtarifen ist das Sparpotenzial von Smart Metern noch größer –
vor allem für Nutzer von Wärmepumpen, Elektroautos, Stromspeichern oder anderen
Geräten, die viel Strom verbrauchen. Solche Tarife sind allerdings noch
vergleichsweise selten und nicht alle Smart Meter dafür geeignet.

Mieter können Smart Meter bis Ende 2020 frei wählen

Wer Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist, kann auch
freiwillig ein Smart Meter einbauen lassen. Mieter können das für Strom noch bis
Ende des Jahres selbst entscheiden. Danach ist es Sache des Vermieters.

Für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters gibt es zwei Ansprechpartner:

– Messstellenbetreiber mit Smart-Meter-Angebot oder
– Stromanbieter mit Tarifen inklusive Smart Meter.

Allerdings gelten bei einem solchen freiwilligen Wechsel keine gesetzlichen
Preisobergrenzen für Smart Meter. Für Umbauten am Zählerkasten oder andere
Zusatzleistungen gelten generell keine Preisobergrenzen.

Smart Meter: Schnittstellen wichtig – auch Option für Erdgas

Bei der Auswahl eines Messstellenbetreibers oder Stromtarifs mit Smart Meter
sollten Eigentümer und Mieter auch auf Schnittstellen achten. Denn nur wenige
Smart Meter lassen sich bisher mit anderen Geräten wie privaten Ladesäulen für
Elektroautos, Wärmepumpen oder Smart-Home-Zentralen verbinden.

Möglich ist der Einsatz von Smart Metern auch für Erdgas. Die Kosten für deren
Einbau sind höher, das durchschnittliche Sparpotenzial allerdings auch. Für
Wasser und Fernwärme sind Smart-Meter-Angebote für Privathaushalte dagegen noch
selten.

Smart Meter selber machen

Für mehr Überblick beim Strom- oder Gasverbrauch ist ein Smart Meter nicht
unbedingt nötig. Die Daten können auch auf anderen Wegen erfasst und ausgewertet
werden.

– Am einfachsten ist das Ablesen per Hand. Voraussetzung dafür ist
ein Zugang zum Stromzähler. Apps wie der EnergieCheck von
co2online erleichtern das Ablesen, Speichern und Auswerten der
Zählerstände.
– Für das automatische Ablesen an einem herkömmlichen oder
digitalen Stromzähler können Sensoren mit Übertragungseinheit
angebracht werden. Die Daten landen dann auf einem Display, in
einem Speicher oder direkt in einer Online-Anwendung. Bei nach
2008 installierten Gaszählern gibt es eine entsprechende
Schnittstelle.
– Wer keinen Zugang zum Stromzähler hat, kann den Sicherungskasten
nutzen: Elektriker können darin manuelle oder automatische
Lösungen installieren – zum Beispiel Stromkabel-Sensoren oder
Hutschienenzähler.
– Für das Auswerten von Zählerständen bieten sich auch unabhängige
Online-Portale wie das Energiesparkonto
(https://www.energiesparkonto.de) an. Dort lassen sich Daten
importieren und Veränderungen beim Stromverbrauch sichtbar
machen.

Hintergrund: Pflicht für Strom-Smart-Meter

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die
allgemeine Zulassung für Smart Meter erteilen. Damit greift die gesetzliche
Pflicht zum Einbau von Smart Metern für Strom. Sie gilt

– für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000
Kilowattstunden (kWh) pro Jahr,
– für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen wie Solaranlagen mit
einer Nennleistung von über 7 Kilowatt (kW)
– für Nutzer von Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung mit
verringertem Netzentgelt.

Ab 2020 liegt die Entscheidung über den Einbau von digitalen Stromzählern (Smart
Meter ohne Kommunikationsmodul) bei den Messstellenbetreibern, ab 2021 auch bei
den Vermietern. Dann ist der Einbau zu dulden.

Hinweis für die Redaktionen:

Das Pressebild kann mit Quellenangabe („www.co2online.de | Phil Dera“)
honorarfrei zur redaktionellen Berichterstattung verwendet werden. Weiteres
druckfähiges Bildmaterial gibt es auf www.co2online.de/presse.

Über „Meine Heizung kann mehr“ und co2online

„Meine Heizung kann mehr“ (https://www.meine-heizung.de) ist eine Kampagne der
gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die Ostfalia Hochschule für
angewandte Wissenschaften ist wissenschaftlicher Partner. Gemeinsam mit einem
branchenübergreifenden Netzwerk – mit Partnern aus Verbänden, Wirtschaft und
Fachmedien – werden Verbraucher über persönliche Effizienzpotenziale informiert
und motiviert, diese zu nutzen.

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online (https://www.co2online.de)
setzt sich dafür ein, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu senken. Seit 2003
helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten Haushalten, ihren Strom-
und Heizenergieverbrauch zu reduzieren. Unterstützt wird co2online von der
Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium sowie Partnern aus Medien,
Wissenschaft und Wirtschaft.

Pressekontakt:

Jens Hakenes
co2online gemeinnützige GmbH
Hochkirchstr. 9
10829 Berlin
Tel.: 030 / 780 96 65 – 10
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E-Mail: jens.hakenes@co2online.de
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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/58889/4507962
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