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Kredite umschulden lohnt sich – Verbraucher sparen 2.000 Euro und mehr

München (ots) –

– Kreditnehmer schulden bei CHECK24 im Schnitt 23.969 Euro um und
zahlen 3,99 Prozent Zinsen
– 300 Kreditexperten beraten persönlich bei Fragen zur
Umschuldung

Verbraucher, die vor einigen Jahren einen Kredit aufgenommen haben, zahlen
deutlich höhere Zinsen als bei einem Neuabschluss. Online-Kredite über CHECK24
sind seit 2011 um fast 30 Prozent günstiger geworden. Kreditnehmer mit einem
bestehenden Darlehen können von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Das
Umschulden spart schnell 2.000 Euro Zinskosten und mehr.

„Dank der anhaltenden Niedrigzinsphase ist der Zeitpunkt für eine Umschuldung
günstig“, sagt Christian Nau, Geschäftsführer Kredite bei CHECK24. „Jeder
Ratenkredit kann problemlos abgelöst werden.“

2019 schuldeten CHECK24-Kunden durchschnittlich Ratenkredite über 23.969 Euro
um. Für den neuen, günstigeren Kredit zahlten Kreditnehmer im Schnitt 3,99
Prozent Zinsen.

„Knapp jeder Dritte CHECK24-Kunde hat bei der Umschuldung mehrere bestehende
Kredite zusammengefasst und so nicht nur Zinsen gespart, sondern auch Ordnung in
seine Finanzen gebracht“, sagt Christian Nau.

Eine Beispielrechnung zeigt die Ersparnis einer Umschuldung. Ein Kunde hat ein
bestehendes Darlehen mit einer Restschuld von 22.978 Euro und einer Restlaufzeit
von 72 Monaten. Dafür zahlte er den bei Abschluss 2018 gängigen Zinssatz von
6,81 Prozent effektiv pro Jahr*. Löst er diesen zum durchschnittlich über
CHECK24 abgeschlossenen, effektiven Umschuldungszinssatz von 3,99 Prozent ab,
spart er über die restliche Laufzeit rund 2.072 Euro Zinsen.

Selbst wenn Banken die maximale Vorfälligkeitsentschädigung von 1,0 Prozent der
noch offenen Kreditsumme verlangen, liegt die Ersparnis durch Umschuldung im
Beispiel bei über 1.840 Euro. Viele Kreditinstitute verzichten inzwischen aber
auf Gebühren bei der frühzeitigen Ablösung eines Kredits.

Verbraucher können jeden Ratenkredit umschulden

Jeder Ratenkredit kann abgelöst und damit auch umgeschuldet werden. Allerdings
kann die alte Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Mit dieser Gebühr
versuchen Banken, ihnen entgehende Zinserträge auszugleichen. Sind noch mehr als
zwölf Raten des alten Kredits offen, darf die Gebühr maximal 1,0 Prozent des
früher zurückgezahlten Betrags entsprechen. Bei zwölf oder weniger noch offenen
Raten maximal 0,5 Prozent.

Bei Verbraucherfragen zur Umschuldung beraten mehr als 300
CHECK24-Kreditexperten persönlich

Verbraucher, die Fragen zu einem Konsumentenkredit haben, erhalten bei über 300
CHECK24-Kreditexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per
Telefon oder E-Mail.

Im Kreditcenter haben Kunden ihre Darlehen im Blick, können eine neue Anfrage
starten und das passende Angebot digital abschließen. Mit dem SmartAntrag bietet
CHECK24 einen volldigitalen Kreditantrag. Dadurch entfallen 70 Prozent der
Kundendateneingaben. Der sogenannte digitale Kontoblick übernimmt mithilfe
künstlicher Intelligenz die notwendigen Daten aus dem Girokonto des
Antragstellers. Das reduziert das Risiko einer Kreditablehnung durch
Fehleingaben.

* durchschnittlicher, nach Volumen gewichteter effektiver Jahreszins aller im
Jahr 2018 neu vergebenen Konsumentenkredite mit über fünfjähriger Laufzeit;
Quelle: MFI Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden
sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über
300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr
als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für
DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und
Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr
als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung
der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben
Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24
eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles
for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz,
die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim@check24.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73164/4505140
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